Primärregelleistung attraktiver für Speicher

Solarthemen 515. Eine Detailentscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Marktchancen für Batteriespeicher im Primärregelleistungs­markt gestärkt.

Es ging um die Frage, wie lange eine Energieanlage, die an den Ausschreibungen für Primärregelleistung teilnimmt, die geforderte Leistung vorhalten muss. Als Primärregelleistung, die von den Übertragungs­netzbe­treibern (ÜNB) eingekauft und von der BNetzA überwacht wird, um schnelle Laständerungen im Netz abzufedern, muss die ganze angebotene Leistung in maximal 30 Sekunden erreicht werden und für mindestens 15 Minuten zur Verfügung stehen. Deutsche ÜNB hatten nun exklusiv für Batteriespeicher 30 Minuten Mindestlaufzeit anstelle der europaweit geltenden 15 Minuten durchsetzen wollen, was der Bundesverband Energiespeicher (BVES) dies als diskriminierend empfand. Batteriespeicher können nämlich viel schneller als etwa konkurrierende Gasturbinen hohe Leistungen mobilisieren. Eine Verdopplung der geforderten Reservelaufzeit hätte für sie aber bedeutet, dass sie bei gleicher Kapaziät nur mit halber Leistung am Regelenergiemarkt teilnehmen könnten beziehungsweise eine doppelte Speicher­kapazität hätten vorhalten müssen, was ihre Gebote in den Ausschreibungen entsprechend verteu­ert hätte.

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