Innovationsausschreibung fördert keine Innovationen

Solarthemen+plus. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Verbän­den und Bundesländern einen Referentenent­wurf für eine Verordnung zu den im EEG vorgesehenen sogenannten Innovationsausschreibungen zur Stellungnah­me vorgelegt.

Die Innovationsausschreibungen sollen für Erneuerbare-Energien-Kraftwerke erklärtermaßen einen noch marktnäheren Rahmen definieren als die bisherigen Ausschreibungsvarianten. So soll es beispielsweise bei negativen Preisen an der Strombörse überhaupt keine Vergütung mehr für den Strom geben. In den bisherigen Ausschreibungen greift diese Sanktion laut EEG § 51 erst nach sechs Stunden mit durchgängig negativen Preisen. Desweiteren erhalten die Betreiber keine sogenannte gleitende Marktprämie, sondern sie bieten auf eine fixe Marktprämie, wie sie bereits im KWK-Bereich üblich ist. Die Schwankungen der Strombörse werden also für den Anlagenbetreiber nicht abgefedert. Er erhält für jede Kilowattstunde den gleichen Zuschuss zum Marktpreis und muss das entsprechende Risiko in sein Gebot einpreisen. Außerdem soll im Falle nicht ausgeschöpfter Ausschreibungsmengen, wie es seit einem Jahr bei den normalen Windausschreibungen der Fall ist, das Angebot nachträglich künstlich verknappt werden. Es werden stets nur 80 Prozent der Gebotsmenge der zur Auktion zugelassenen Gebote bezuschlagt, so soll es auch bei absehbarem Angebotsüberhang nicht lohnen auf den zugelassenen Höchstwert zu bieten. Feste statt gleitender Marktprämie Ein wesentlicher Unterschied zu den technologiespezifischen und den bisherigen technologieübergreifenden Ausschreibungen ist, dass in den Innovationsausschreibungen auch Kombinationen von Wind-, Solar- und Biomasse antreten können. Allerdings möchte das BMWi vorschreiben, dass solche Kombikraftwerke sich auf demselben Grundstück, Betriebsgelände oder zumindest in „unmittelbarer räumlicher Nähe“ befinden müssen. Dies wird von Branchenverbänden als unrealistische Vorgabe kritisiert. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft sagt: „Auch wenn die Photovoltaik gute Gewinnerchancen in dem neuen Auktionstopf haben dürfte, unsere Erwartung an ,Innovationsausschreibungen‘ ist eine andere. Wenn System- und Netzdienlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen weiterentwickelt und entsprechenden Lösungen der Markt geöffnet werden soll, muss die Verordnung dringend nachgebessert werden. Andernfalls dürfte zum Beispiel die intendierte Kombination von Wind- und Solarparks schon wegen der weiterhin bestehenden rigiden Vorgaben an die Flächenkulisse eher eine Ausnahme bleiben. Im Wettbewerb mit technologiespezifischen Angeboten werden sie zudem voraussichtlich keine Chance haben. Auch innovative Anwendungen wie die Agrar-Photovoltaik, die landwirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeugung auf derselben Fläche ermöglicht, oder Kombinationen mit Speichern dürften von einem derartigen Auktionsdesign nicht profitieren. Und schließlich: Das Experiment ,fixe Marktprämie‘ ist zum Scheitern verurteilt – statt zu mehr Marktnähe dürfte es zu höheren Gebotspreisen führen.“ Foto: Hardtstrom GmbH Text: Guido Bröer

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