Umweltrat mahnt Klimaschutzgesetz an

Mit Blick auf das am 20. September tagende Klimakabinett hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einem offenen Brief gefordert, ein Klimaschutzgesetz zu erlassen und alle fossilen Energien sulzessive durch erneuerbare Energien zu ersetzen.
Der SRU erklärt, nachdem das nationale Klimaziel 2020 verfehlt werde, seien wirksame Maßnahmen umgehend notwendig, um das Klimaschutzziel für 2030 zu erreichen. „Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels, die zunehmende öffentliche Diskussion über erfolgreichen Klimaschutz und den bevorstehenden Klimagipfel in New York ist es essenziell, den Willen Deutschlands auch auf internationaler Ebene erkennen zu lassen und durch ein Gesetz zu untermauern, mit dem der deutsche Beitrag zum Pariser Klimaabkommen konsequent verfolgt und erreicht wird“, so der SRU.
Der Handlungsbedarf in der Klimapolitik ist nach Aussage der Umweltexperten erheblich. Dies gelte in doppelter Hinsicht. „Zum einen muss die derzeit bestehende Umsetzungslücke geschlossen werden. Bislang beschlossene Maßnahmen reichen nicht aus, um die gesetzten Klimaziele einzuhalten. Zum anderen besteht darüber hinaus noch eine Ambitionslücke, weil die gesetzten Ziele keinen ausreichenden Beitrag Deutschlands zur Einhaltung der Pariser Klimaziele liefern. Vor allem in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft müssen deutlich effektivere Maßnahmen ergriffen werden.“
Die Erwärmung der Erde werde vor allem durch die Gesamtmenge an emittierten Treibhausgasen bestimmt. Die entscheidende Messlatte für die deutsche Klimapolitik solle daher ein nationales Klimabudget sein, also die Menge an Emissionen, die noch ausgestoßen werden dürfen, um den deutschen Anteil am Pariser Abkommen einzuhalten. Im jüngsten Sonderbericht des UN-Weltklimarats IPCC wird das ab 2018 verbleibende weltweite Budget für CO2-Emissionen mit 800 Milliarden Tonnen CO2 beziffert. Daraus ergibt sich nach Aussage des SRU für Deutschland unter Vernachlässigung der historischen Emissionen und bei gleichmäßiger Aufteilung auf die Weltbevölkerung ein verbleibendes nationales Kohlenstoffbudget von 6.600 Millionen Tonnen CO2 ab 2020. Bei fortdauernden Emissionen auf heutigem Niveau wäre dieses Budget in weniger als 9 Jahren (2028) verbraucht, bei einer linearen Reduktion nach etwas mehr als 17 Jahren (2037). Ein längerer Zeitverlauf zur Treibhausgasneutralität (z. B. bis 2050) erfordert überproportionale Reduktionserfolge in den nächsten Jahren.
Der SRU empfiehlt, die Kohleverstromung so zu reduzieren, dass ein mit dem Klimaabkommen von Paris im Einklang stehendes Emissionsbudget eingehalten wird. Zudem sollte die Nutzung fossilen Erdgases schrittweise auslaufen, wozu bereits heute die politischen und planerischen Weichen zu stellen seien. Nur so sei es möglich Fehlinvestitionen in fossile Technologien zu vermeidenn, die einer langfristigen Transformation entgegenstehen. Parallel müsse der Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigt werden.
Der SRU sieht zudem eine grundlegende Reform des derzeitigen Steuer- und Abgabensystems als notwendig an. Ein Schwerpunkt sollte beim Abbau umweltschädlicher Subventionen liegen. „Bei der zügig einzuführenden CO2-Bepreisung sei sicherzustellen, dass sie ein wirksames Preissignal setzt und sozialverträglich ausgestaltet wird“, so der SRU.
17.9.2019 | Quelle: Sachverständigenrat für Umweltfragen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH