52-GW-Solardeckel und Windkraftabstände jetzt im Bundestag

Sonnenblumen mit Windkraft-AnlageFoto: Guido Bröer
Die Abschaffung des 52-GW-Solardeckels im EEG ist zusammen mit der Neuregelung pauschaler Windkraftabstände am heutigen Freitagmorgen über den Wirtschaftsausschuss offiziell im Bundestag angekommen. Die notwendige Gesetzesänderung soll nun zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) über die parlamentarischen Hürden gebracht werden.

In einer Sondersitzung hat der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am heutigen Freitagmorgen eine kurzfristig geänderte Vorlage zur GEG-Novelle zur Kenntnis genommen. Den Entwurf des Artikelgesetzes haben die Fachpolitiker nun um entsprechende Formulierungen ergänzt. Sie sollen die umstrittenen Windkraftabstände im Baugesetzbuch an die Länder delegieren und das Ende für den 52-GW-Solardeckel im EEG besiegeln.

Am 15. Juni soll es dazu auf Antrag der Opposition noch eine Expertenanhörung geben. Die Behandlung im Wirtschaftsausschuss ist dann für den 17. Juni geplant, so dass das Gesetz spätestens am 18. oder 19. Juni vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen werden kann. Abschließend könnte dann der Bundesrat – der nicht zustimmungspflichtig ist – am 3. Juli das Gesetzgebungsverfahren beenden und den Solardeckel so abschaffen.

Im parlamentarischen Verfahren angekommen

Damit setzt der Gesetzentwurf eine Einigung der Koalitionsspitzen aus der vergangenen Woche um, die das Problem der pauschalen Windkraftabstände weitgehend an die Bundesländer zurück delegiert.

Noch am gestrigen Donnerstag hatten die Solarthemen melden müssen, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Koalitionskompromisses noch nicht geklärt werden konnte. Seit heute ist die Gesetzesänderung nun offiziell im parlamentarischen Verfahren angekommen.

29.5.2020 | Autor: Guido Bröer, Solarthemen | www.solarserver.de
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