Neues Denkmalschutzgesetz in NRW hilft der Photovoltaik

In der Mitte des Bildes eine große PV-Anlage. Sie befindet sich auf einer Industrieanlage der Zeche Zollverein.Foto: Matyas Rehak / stock.adobe. com
Die Zeche Zollverein in Essen steht unter Denkmalschutz. Schon vor einigen Jahren war dies kein Hindernis für eine Photovoltaikanlage.
Die Regierung von Nordrhein-Westfalen hat jetzt einen neuen Entwurf für das Denkmalschutzgesetz des Landes vorgelegt. Bauministerin Ina Scharrenbach will damit die tatsächliche Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden und auch den Einsatz erneuerbarer Energien wie der Photovoltaik erleichtern.

Ina Scharrenbach hatte im Pressegespräch zum Denkmalschutzgesetz in dieser Woche ein Beispiel vor Augen, wo sie sich einen anderen, offeneren Umgang mit erneuerbaren Energien an oder auf Denkmälern wünscht. So gebe es in einer Kommune ein denkmalgeschütztes Gebäude mit einen Flachdach. Auf dem hätten die Eigentümer eine Photovoltaikanlage errichten wollen, erzählt die Ministerin. Aber die Stadt als untere Denkmalbehörde sprach sich dagegen aus, weil die Anlage von einem Fluggerät aus zu sehen sei. „Das ist nicht so ganz sachgerecht“, so Scharrenbach. Wichtig sei es, die denkmalwerte Substanz dauerhaft zu erhalten. In diesem Beispiel sei das nicht das Dach.

Entscheidungsstrukturen ändern

Das Bauministerium wollte mit seinem in vergangenen Jahr vorgelegten ersten Novellenentwurf auch die Entscheidungsstrukturen im Denkmalschutz grundlegend verändern. Bei Entscheidungen, wie ein Denkmal verändert werden darf, sollten nicht mehr die Gemeinden als untere Denkmalbehörden zuständig sein. Dagegen regte sich Widerstand. Die Landesregierung nahm die erste Verbändeanhörung ernst und überarbeitete ihren Novellenvorschlag.

Maßgeblich für die Erlaubnis einer Änderung an einem Denkmal sollen nun weiterhin die Gemeinden sein. Dennoch wolle man im Land zu einer einheitlicheren Beurteilung kommen, erklärt die Ministerin. Das Verwaltungshandeln solle sich von Kommune zu Kommune nicht mehr so stark unterscheiden.

Das will Scharrenbach über das neue Gesetz erreichen. Im Paragrafen 9 wird nun bei Entscheidungen zu Denkmälern ausdrücklich klargestellt: „Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“

Kein Freibrief für Solaranlagen

Das ist kein Freibrief für Solaranlagen. Den erneuerbaren Energien wird bei der Abwägung kein Vorrang gegenüber dem Denkmalschutz eingeräumt. Die Gemeinden sind damit aber verpflichtet, sich intensiv damit zu befassen. Sie müssen also gut begründen, wenn sie eine PV-Installation ablehnen. Und sie sind mit dem neuen Gesetz – weiterhin – nicht mehr die einzige Instanz, die über Wohl oder Wehe eines Denkmals zu urteilen hat. Weiterhin sollen auf Ebene der Landschaftsverbände Denkmalfachämter die kommunalen Entscheidungen begutachten. Auch auf diesem Weg will Scharrenbach offenbar zu einer einheitlicheren Beurteilung kommen.

Allerdings waren die Denkmalfachämter auch zuvor schon zu beteiligen. Die unteren Denkmalbehörden mussten sich mit ihnen ins Benehmen setzen. Dies ist eigentlich weitergehender als eine bloße Anhörung, wie sie jetzt bei solchen Denkmalfragen vorgesehen ist. Das Bauministerium geht allerdings davon aus, dass die Denkmalfachämter auch auf diesem Weg ihre Vorstellungen in die Verfahren einbringen können.

Denkmäler attraktiv halten

Ziel der Landesregierung ist es nach Aussage von Scharrenbach, Denkmäler „für heutige Nutzungen attraktiv zu halten“. Dazu gehört für sie auch der Einsatz erneuerbarer Energien.

Die Landesregierung sendet ihren neuen Entwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes nun zu einer erneuten Anhörung an die Verbände. Anschließend will sie den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Zum 1. Januar 2022 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Neuer Landesdenkmalrat ohne EE-Verbände

Eingeführt würde mit dem Gesetz auch ein Landesdenkmalrat, der die Landesregierung als oberste Denkmalschutzbehörde beraten soll. Im Denkmalschutzgesetz ist festgelegt, wer darin vertreten sein soll. Das ist eine ganze Reihe von Verbänden. Allerdings sucht man in der Liste Verbände zu erneuerbaren Energien oder zum Klimaschutz vergebens. Zwar legt das Gesetz, wenn es um Ausnahmen von Denkmalschutz geht, auf diese Belange besonderen Wert. Doch im Landesdenkmalrat sollen sie offenbar nicht vertreten sein.

4.3.2021 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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