Debatte um den Weg zum klimaneutralen Wohnen

Weißes Haus vor natürlichen Hintergrund mit Schild KlimaneutralFoto: Tamara / stock.adobe.com
Mit der Vorlage zu einem neuen Klimaschutzgesetz ist klar, dass die Tage fossiler Energien im Gebäudebereich gezählt sind. Bis 2045 will die Bundesregierung Klimaneutralität erreichen und also auch zum klimaneutralen Wohnen kommen. Doch die Debatte um den Weg dahin zeigt vor allem die Einzelinteressen auf. Bestes Beispiel dafür ist die Aufteilung der CO2-Bepreisung auf Mieter:innen und Vermieter:innen. Erneuerbare Energien lösen den Konflikt.

Mieter:innen und Vermieter:innen können sich bequem zurücklehnen, wenn zum Beispiel eine Pelletheizung für eine warme Wohnung sorgt. Denn für Holzpellets müssen keine CO2-Zertifikate eingekaut werden. Anders bei Öl und Gas. Hier wird der CO2-Preis fällig. Wer ihn zu zahlen hat, das schlägt die Bundesregierung jetzt mit ihrem Klimapakt vor, den sie begleitend zum Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz beschlossen hat. Beide Seiten – Vermieter:innen und Mieter:innen – sollen demnach jeweils die Hälfte tragen.

Widerstand der Vermieter:innen

Dagegen rührte sich sofort der Widerstand. „Dass Vermieter nun 50 Prozent der von den Mietern verursachten CO2-Kosten tragen müssen, ist nicht akzeptabel.“ Das sagtKai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, des Zentralverbandes der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Er erwägt sogar eine Verfassungsklage. Der Vermieter habe keinen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heize oder wie viel Warmwasser er verbrauche, so Warnecke. Klimaschutzpolitisch sei dieser Beschluss daher kontraproduktiv. Das Geld, das der Vermieter für den CO2-Preis ausgeben müsse, werde künftig für energetische Sanierungen fehlen. Haus & Grund sieht also keinen positiven Effekt, der zum klimaneutralen Wohnen führt.

Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz deutlich gemacht: Alles, was jetzt nicht bald zu einer Reduktion von Treibhausgasen führt, muss der Gesetzgeber später sehr viel schneller und mit möglicherweise weitreichenden Sanktionen durchsetzen. Für jeden Vermieter:innen ist daher eine Strategie zum Umstieg auf erneuerbare Energien wohl früher oder später unvermeidbar. Denn anders kommt man nicht zum klimaneutralen Wohnen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärt in diesem Zusammenhang, den Umbau wolle die Regierung zunächst weiter über Förderprogramme für die Gebäudesanierung erleichtern. Im nächsten Schritt solle aber das Ordnungsrecht dafür sorgen.

Erneuerbare entschärfen Konflikte

Ein frühzeitiger Einsatz erneuerbarer Energien entschärft gleichzeitig Konflikte mit den Mieter:innen. Kaum verwunderlich ist die Position des Deutschen Mieterbundes im Kontrast zu Haus & Grund. Mieterbund-Direktorin Melanie Weber-Moritz betont: „Der Deutsche Mieterbund fordert die vollständige Entlastung der Mieter:innen von den Kosten der CO2-Bepreisung.“ Zwar sei es – wie nun von der Regierung vorgesehen – besser, die Kostenlast zu teilen. „Die Lenkungswirkung des Gesetzes kann sich aber erst dann erfolgversprechend entfalten, wenn diejenigen die vollständigen Kosten tragen, die auch die Art der Heizung beeinflussen können, und das sind nun mal ausschließlich die Vermieterinnen und Vermieter.“

Letzteres ist aber auch schon seit Jahren kennzeichnend für den deutschen Wärmemarkt. Auch bislang schon können Vermieter:innen alle Betriebskosten auf ihre Mieter:innen umlegen. Der Kauf einer neuen Heizung liegt nicht im Interesse von Vermieter:innen. Denn die reine Ersatzinvestition können sie nicht auf die Mieter:innen abwälzen.

Mit Heizkostenverordnung zum klimaneutralen Wohnen

Die Politik hat für dieses Dilemma auch in den vergangenen Jahren noch keine Lösung gefunden. Bestenfalls hat sie über das Ordnungsrecht dafür gesorgt, besonders alte Heizanlagen auszumustern, oder über Förderprogramme zur Heizungssanierung motiviert. Die Modernisierungsumlage ist hingegen kaum geeignet, um darüber eine Heizungsmodernisierung zu refinanzieren.

Besser wäre es allerdings, neue Wege zu finden, um die Interessen von Vermieter:innen aufzugreifen. Denkbar wäre etwa eine Novelle der Heizkostenverordnung. Diese basiert seit Jahrzehnten auf dem Prinzip der Umlage von Brennstoff- und anderen Betriebskosten. Die Investition in die Heizung selbst wird aber den Kosten für den Hausbau und damit der Kaltmiete zugeschlagen. Einem in 15 bis 20 Jahren abzuschreibendem Gut wird man damit aber nicht gerecht. Könnten Vermieter:innen die Kosten für eine neue Heizung im Rahmen der Heizkostenabrechnung refinanzieren, so fiele ihnen dies deutlich leichter. Im Gegenzug müsste der Gesetzgeber allerdings einen Modus zur Reduktion der Kaltmiete finden, um Mieter:innen nicht zu benachteiligen. Dann allerdings wäre die Tür geöffnet, um schneller auf erneuerbare Energien umzusteigen. So kämen wir besser zum klimaneutralen Wohnen.

14.5.2021 | Autor: Andreas Witt | Solarserver
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