Mieterstrom wird ohne EEG-Umlage einfacher und lukrativer

Zu sehen ist ein Mehrfamilienhaus mit Photovoltaik-Anlage. Die neue BEG-Förderung verbessert die Bedingungen für Mieterstrom.Foto: Wolfgang Cibura / stock.adobe.com
Die Abschaffung der EEG-Umlage eröffnet neue Optionen für den Mieterstrom. Noch ist aber unklar, ob die Bundesregierung die anstehende EEG-Novelle auch dafür nutzen wird, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu entschlacken.

Bislang belastet die EEG-Umlage auch Mieterstromprojekte. Denn nur wenn Betreiber und Nutzer einer Photovoltaik-, Windkraft- oder Biomasseanlage identisch sind, reduziert sich die EEG-Umlage oder kann ganz entfallen. Etliche Paragrafen im EEG gibt es nur aufgrund dieser geforderten Personenidentität und eventuellen Ausnahmeregelungen. Sie hat das EEG deutlich bürokratischer gemacht.

Mieterstrom ohne EEG-Umlage

Wenn die EEG-Umlage nun nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses wegfällt, liegt es eigentlich auf der Hand, dass das federführende Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die darauf gerichteten Paragrafen im EEG modifiziert oder gleich ganz streicht. Das EEG könnte dann deutlich kürzer sein. Dies konnte das BMWK auf Anfrage der Solarthemen aber nicht bestätigen. Es ist lediglich zu erfahren, dass sich das Kabinett – wie schon bekannt – im April mit einem Gesetzespaket befassen soll, das auch eine EEG-Reform beinhaltet.

Wie das BMWK jetzt erklärt, will es das 80-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030 im EEG verankern. Damit verbunden seien höhere Ausschreibungsmengen und ein gesetzlich geregelter Vorrang für erneuerbare Energien. Zudem will das BMWK ein „umfassendes Paket für die Solarenergie“ beschließen lassen. „Es ist Ziel des Solarpakets größere Anreize für den Ausbau der Solarenergie zu schaffen und auch die Dächer dabei vollständiger auszunutzen“, so das BMWK. Details nennt das Ministerium bislang aber nicht.

Mieterstrom lukrativer

Aber auch unabhängig davon ist es mit Abschaffung der EEG-Umlage deutlich interessanter, eine Photovoltaikanlage auf einem Mietshaus zu installieren und den Strom an Mieter zu verkaufen. Dazu trägt allerdings nicht nur die ab Juli voraussichtlich nicht mehr vorhandene EEG-Umlage bei, sondern auch die gestiegenen Strompreise. Selbst mit den zuletzt etwas gestiegenen Anlagenpreisen können Vermieter die Mieter bei den Stromkosten entlasten und gleichzeitig selbst Gewinn machen.

Dabei haben Vermieter die Wahl zwischen gefördertem und umgefördertem Mieterstrom. Nutzen sie Paragraf  21 des EEG, so erhalten sie für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde Strom rund 3 Cent, wenn die Anlage im Februar 2022 in Betrieb geht. Bei Anlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt Leistung sind es rund 2 Cent. Verbunden sind damit einige Verpflichtungen. So muss im der Lieferant von Mieterstrom, wenn dieser durch das EEG gefördert ist, auch den zusätzlich benötigten Strom liefern. Die Bundesnetzagentur erklärt: Er übernimmt grundsätzlich die volle Verantwortung für Ihre gesamte Stromlieferung mit den entsprechenden gesetzlichen Rechten und Pflichten.“

Mieterstrom ohne Förderung interessant

Alternativ ist Mieterstrom auch ohne Förderung möglich. Dann kauft der Mieter den Strom, den die PV-Anlage nicht liefert, von einem Stromanbieter seiner Wahl. Für den Lieferanten ist von Vorteil, dass er deutlich weniger Verpflichtungen eingeht und nach Aussage der Bundesnetzagentur die Vertragsgestaltung freier ist. 

Für Vermieter kann es daher derzeit durchaus sinnvoll sein, auf ein paar Cent Förderung zu verzichten. Dies ist vor allem dann möglich, wenn keine weiteren Kosten mit der Solarstromlieferung verbunden sind. Das war bzw. ist bislang vor allem die EEG-Umlage, die zu unattraktiven Preisen für solaren Mieterstrom führen konnte. Jetzt ist die Marge besser. 

25.2.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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