Kein Steuergeld mehr nötig für die EEG-Umlage

Diagramm zeigt die Kurve des Kontos für die EEG-Umlage, sowie Säulen für die wichtigsten monatlichsten EIn-und ausgabepostenGrafik: Guido Bröer, Solarthemen
Weil trotz hoher Marktpreise weiterhin EEG-Umlage gezahlt wurde, ist das Guthaben auf dem von Netzbetreibern verwalteten EEG-Umlagekonto seit einem Jahr massiv gestiegen. Auch 2023 wird das weitergehen.
Während sich auf dem EEG-Umlagekonto mittlerweile über 16 Milliarden Euro angesammelt haben, plant Finanzminister Christian Lindner im Bundeshaushalt 2023 die EEG-Umlage als Null-Euro-Posten ein.

Seit rund einem Jahr kennt der Kontostand auf dem EEG-Konto nur eine Richtung: steil nach oben. Das hat vor allem mit den gestiegenen Börsenstrompreisen zu tun. Durch das hohe Preisniveau an der Börse erzielen die Übertragungsnetzbetreiber für den EEG-Strom an der Strombörse hohe Erlöse. Zugleich gingen aber bislang auf dem EEG-Umlagekonto noch hohe Beträge aus der EEG-Umlage ein. Die Umlage hat die Aufgabe, die vermeintliche Differenz zwischen Börsenstrompreis und durchschnittlicher Höhe der EEG-Fördertarife auszugleichen. Erst im Nachhinein für das jeweilige Folgejahr passt der gesetzliche Mechanismus die EEG-Umlage an den Finanzbedarf an.

Dass die Bundesregierung die EEG-Umlage nunmehr seit 1. Juli komplett aus dem Bundeshaushalt finanziert, mutet vor diesem Hintergrund an wie ein Treppenwitz. Denn spätestens ab Januar 2023 dürfte angesichts der hohen Strompreise und der gewaltigen Summe auf dem EEG-Konto zumindest für das kommende Jahr keinerlei EEG-Umlage mehr anfallen.

Kein Bundeszuschuss zur EEG-Umlage 2023

Das hat auch der Finanzminister Christian Lindner gemerkt. Im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2023, über den der Bundestag in Kürze zu beraten hat, spiegelt sich das im Haushaltstitel mit der Nummer 683 07-643 und dem Titel „Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis“. Der ist zur Begleichung der EEG-Umlage gedacht. Für das Haushaltsjahr 2022 hatte die Bundesregierung dafür 3,2 Milliarden Euro veranschlagt. 2021 sind sogar 10,8 Milliarde Euro geflossen, um die EEG-Umlage auf damals 6,5 Cent zu stabilisieren. Doch ausgerechnet für das Haushaltsjahr 2023, in dem die EEG-Umlage erstmals komplett über den Bundeshaushalt finanziert werden soll, plant der Finanzminister dafür kein Geld ein. Vorsichtshalber stehen lediglich für das Folgejahr 2024 wieder bis zu 10,5 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsentwurf.

Auf Solarthemen-Anfrage erklärt dazu das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „2023 reichen die Überschüsse auf dem EEG-Konto voraussichtlich aus, um die Finanzierungskosten vollständig zu decken. Daher sind für 2023 keine weiteren Bundeszuschüsse geplant. Sollte es bei den Strompreisen zu einer Entspannung kommen, würde dies allerdings wieder zu einem höheren Zuschussbedarf führen.“

EEG 2023 könnte schon heute gelten

Festzuhalten bleibt: Auch ohne die Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt hätten die Stromverbraucher 2023 keine EEG-Umlage zahlen müssen. EEG-Förderungen würden dann weiterhin nicht als Subvention gelten. EEG-Novellen müssten nicht durch die EU-Kommission genehmigt werden. Und viele Erleichterungen des EEG 2023, die mit Rücksicht auf Brüssel erst am 1.1.2023 in Kraft treten, könnten bereits heute gelten.

2.9.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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