Für Kommunen, die freiwillig mit einer kommunalen Wärmeplanung beginnen wollen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Förderung mit sehr attraktiven Konditionen aufgelegt, die für jede Kommune ein echter Gewinn sind:
Im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie (KRL) erhalten Städte und Gemeinden aller Größenklassen 90 Prozent Zuschuss. Finanzschwache Kommunen können sogar 100 Prozent Förderung für ihre kommunale Wärmeplanung bekommen.
Diese Sonderkonditionen für die Förderung im Bereich kommunale Wärmeplanung gelten seit dem 1. November 2022 und sind bis Ende 2023 befristet. Ab 2024 sinkt der Fördersatz auf 60 Prozent beziehungsweise auf 90 Prozent für finanzschwache Kommunen und solche, die vom Strukturwandel in Braunkohleregionen betroffen sind.
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Neuer Förderschwerpunkt kommunale Wärmeplanung in der Kommunalrichtlinie
Mit dem neuen Förderschwerpunkt greift das BMWK der geplanten Pflicht zur Erstellung kommunaler Wärmepläne vor. Diese Pflichtaufgabe soll ab dem 1.1.2024 greifen und dürfte zunächst nur größere Kommunen ab 10.000 oder 20.000 Einwohner betreffen. Aktuell erarbeitet das BMWK dafür einen Gesetzentwurf. Die KRL-Förderung ist hingegen für Städte und Gemeinden aller Größenklassen sowie deren Zusammenschlüsse verfügbar. Lediglich in Baden-Württemberg sind die Bundeszuschüsse auf kleinere Kommunen unterhalb der 20.000-Einwohner-Marke beschränkt, da größere Städte bereits per Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind.
Förderbedingungen für Wärmeplanung
Ein Technischer Anhang zur Kommunalrichtlinie beschreibt, welche Anforderungen eine kommunale Wärmeplanung erfüllen muss, um eine Förderung erhalten zu können. Unter anderem finden sich dort Kriterien für die Bestandsanalyse der Gebäude und für die Ermittlung der lokalen Potenziale erneuerbarer Energien. In einer Strategie und einem Maßnahmenkatalog ist als Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung der Weg zur erforderlichen Treibhausgaseinsparung zu beschreiben. Dazu gehört auch, dass das beauftragte Planungsbüro zusammen mit allen kommunalen Akteur:innen zwei bis drei Fokusgebiete herausarbeiten muss, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind.