Bund: Länder sollen die kommunale Wärmeplanung fördern

Blick durch ein Rohr auf andere Rohre für die Fernwärme. Sie liegen in einem Graben.Foto: Anoo / stock.adobe.com
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Ampelkoalition für den Umbau der Wärmeversorgung hin zu erneuerbaren Energien. Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen, anders als bislang die Förderung der Kommunen den Ländern zu übergeben. Dafür will sie einen Teil der Umsatzsteuereinnahmen zur Verfügung stellen.

Noch im Dezember 2023 erklärte das Bundesbauministerium gegenüber den Solarthemen, es arbeite an einer Lösung zur Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung. Zuvor war die Förderung Bestandteil der „Kommunalrichtlinie“ gewesen, mit der der Bund Klimaschutzaktivitäten der Städte und Gemeinden finanziell unterstützt. So hatte es hier einen Zuschuss für die Erstellung kommunaler Wärmepläne von mindestens 90 Prozent gegeben. Doch die Kommunen können in diesem Programm schon seit Dezember keine Anträge mehr stellen.

Höherer Anteil an Umsatzsteuern für die Länder

Jetzt erklärt Klara Geywitz, die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Bund stelle Geld für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Es gibt jedoch kein Förderprogramm des Bundes mehr. Stattdessen will die Bundesregierung die Förderung an die Länder delegieren. „Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen“, so Geywitz: „Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung.“ Ermöglichen möchte die Regierung dies über eine Änderung im Finanzausgleichgesetz. So sollen die Länder die Gelder im Jahr 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.

Bayern arbeitet an Verpflichtung und Unterstützung der Kommunen

Doch offenbar kommt das für die Länder überraschend.„Leider hat der Bund bei der Entscheidung über die Höhe und auch über den Verteilmodus die Länder nicht miteinbezogen“, erklärt ein Sprecher des bayerischen Wirtschatsministeriums gegenüber den Solarthemen: „Dies ist einseitig vom Bund erfolgt, ohne dass Bayern dabei eingebunden war.“ Er betont, der Freistaat unterstütze die Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung „bereits seit langem im Rahmen der Förderung von Energie-Nutzungsplänen“. Er habe auch frühzeitig den Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden begonnen. Bayern arbeite derzeit an einer gemeinschaftlichen Lösung und Unterstützungsmöglichkeiten. Vorgesehen sei eine Übertragung der Pflicht zur Wärmeplanung an die Städte und Gemeinden sowie ein Mehrbelastungsausgleich.

Allerdings sei der Bundeshaushalt noch nicht beschlossen, so der Sprecher des bayerischen Ministeriums. Daher seien die Finanzmittel auch noch nicht bei den Ländern angekommen. Sobald sie zur Verfügung stehen, will Bayern sie an die Kommunen weiterleiten. „Hierzu sieht die Verfassung ein festes Verhandlungsverfahren zwischen Freistaat und den kommunalen Spitzenverbänden für den Konnexitätsfall vor. Nur wenn dies abgeschlossen ist, dürfen wir die Kommunen zur Wärmeplanung verpflichten“, sagt der Sprecher.

Neue Förderung für kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg

Steffen Becker, Pressesprecher des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, betont, das Land sei Vorreiter bei der kommunalen Wärmeplanung. 104 Stadtkreise und große Kreisstädte seien bereits nach Landesrecht verpflichtet gewesen, bis Ende 2023 kommunale Wärmepläne zu erstellen. Zusätzlich habe es auch bis zum Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes ein Förderprogramm für kleinere Kommunen gegeben, die freiwillig eine Wärmeplanung machen wollten. Dieses Angebot haben nach Aussage von Becker 208 Kommunen in Anspruch genommen. Dieses Programm ist nun ausgelaufen, so Becker: „Hintergrund ist der Grundsatz, dass nichts gefördert werden darf, was gesetzlich gefordert wird.“

Neu ist nun, dass alle Kommunen – auch die verpflichteten – Zahlungen erhalten können. Sie werden als Konnexitätszahlungen bezeichnet. „Bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen durch Landesgesetz sind gemäß Art. 71 Abs. 3  der Landesverfassung Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen, das ist der sog. Konnexitätsausgleich“, erläutert Becker. Mit einer noch vorzunehmenden Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg werde das Land diese Aufgabe an die Gemeinden übertragen, so der Pressesprecher. Sie würden zur „planungsverantwortlichen Stelle“ im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes. Die Konnexitätszahlungen für die Wärmeplanung werden sich laut Becker am tatsächlichen Aufwand orientieren. „Das Land wird dazu mit den kommunalen Landesverbänden verhandeln.“

Kommunale Wärmeplanung verzögert sich wegen unklarer Finanzierung

Jedes Land muss nun seine eigene Regelung finden. Auf eine Umfrage der Solarthemen bei den Ländern (ohne die Stadtstaaten) konnten nur Bayern und Baden-Württemberg sehr kurzfristig noch am Freitag reagieren. Es wird nun sicherlich noch zu Verzögerungen kommen, denn letztlich muss nicht nur der Bundeshaushalt beschlossen werden, sondern die Zahlungen an die Kommunen müssen sich auch in den Landeshaushalten abbilden.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Strategie für die künftige Wärmeversorgung einer Stadt oder Gemeinde zu entwickeln. Diese muss auf erneuerbarer Energie und Abwärme basieren. Große Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen die kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2026 abschließen, die anderen bis Mitte 2028. Allerdings drängt dann die Zeit. Denn laut Gebäudeenergiegesetz sind am 31. Dezember 2044 die letzten Öl- und Gaskessel abzustellen. Und offenbar muss dies der neuen EU-Gebäuderichtlinie entsprechend sogar schon 2040 der Fall sein. Für den Umbau der gesamten Wärmeversorgung bleibt dann nur etwas mehr als ein Jahrzehnt.

Der Bund will laut eigener Ankündigung 500 Millionen Euro zwischen 2024 und 2028 zur Verfügung stellen. Der Bundesrat hatte allerdings schon in seiner Entschließung zum Wärmeplanungsgesetz am 15. Dezember 2023 erklärt: „Der von der Bundesregierung geschätzte einmalige Erfüllungsaufwand in Höhe von 535 Millionen Euro für
die Erstellung der Wärmepläne bis 2028 dürfte in vielen Fällen nicht auskömmlich sein.“

Autor: Andreas Witt | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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