Wie geht es weiter beim Bürgerwind?

Eine junge Frau zeigt Windkraftanlagen auf einer grünen Wiese vor blauem Himmel als Zeichen für Bürgerenergie.Foto: Shestakoff / stock.adobe.com
Was kann und will der Gesetzgeber tun, um Bür­ger:in­­nen und Kommunen stärker an Windenergie- und Solarparks zu beteiligen? In Bund, Ländern und Branche wird das unterschiedlich beantwortet. Jetzt schafft ein Gutach­ten eine neue Lage zum Thema Bürgerwind.

Robert Habeck hat sich festgelegt: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werde „auch weiterhin von einer verpflichtenden Ausgestaltung des § 6 EEG absehen“, schreibt es in einer Pressemitteilung. Es reagiert damit auf ein Gutachten des Augsburger Professors Martin Kment zum Themenfeld Bürgerwind. Der Verfassungsrechtler hatte im Auftrag des Ministeriums das Für und Wider einer gesetzlich verpflichtenden Beteiligung von Kommunen an Wind- und Solarparks auf mehr als 100 Seiten dargelegt. Sein wesentliches Fazit: „Die Einführung einer Zahlungspflicht von Anlagenbetreibern in § 6 EEG 2023, welche die finanzielle Beteiligung von Gemeinden steigern könnte, ist finanzverfassungsrechtlich nicht zulässig.“ Kment sieht darin einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebotder finanziellen Trennung von Bund und Kommunen.

Dämpfer für bundesweite Regelung zum Bürgerwind

Das ist ein Dämpxfer für den Bundesverband Windenergie (BWE), der sich seit Jahren anstelle der freiwilligen Abgabe eine verpflichtende Zahlung an die Gemeinden im Umfeld von Windparks wünscht. Und auch die Solarbranche wird auf Bundesebene vorerst mit der aktuellen gesetzlichen Regelung in § 6 EEG klarkom­men müssen.

Derweil beschließen immer mehr Bundesländer, – so jüngst Nordrhein-West­falen – eigene Gesetze, die Windprojektierern eine finanzielle Beteiligung von Kommunen und Anwohner:innen in der einen oder anderen Form vorschreiben. In Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg sollen Geldflüsse an das direkte Umfeld künftig auch für Solarparks zur Pflicht werden.

Der Branche, vertreten durch den BWE, ist der sich daraus ergebende föderale Flickenteppich zum Bürgerwind allerdings ein Dorn im Auge. Er wünscht sich zumindest für die Bürgerbeteiligung eine bundeseinheitliche Regelung. Dazu soll ein § 22c ins EEG eingeführt werden. Ähnlich, wie es jetzt einige Landesgesetze versuchen, würde der den Betreibern bzw. Projektierern neuer Windkraftanlagen auferlegen, den Bürgern im Umkreis ein Beteiligungsangebot zu machen, dessen Rahmen das EEG genau festlegen würde.

Autor: Guido Bröer © Solarthemen Media GmbH

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