BEG-Ergänzungskredit bislang nicht für alle

Symbolbild für Haushaltssperre: 100-Euro-Scheine in Vorhängeschloss gewickeltFoto: M. Schuppich / stock.adobe.com
Ab dem 27. Februar will die KfW Bank voraussichtlich Anträge für die Förderung einer neuen Heizung annehmen. Am selben Tag soll auch das ergänzende Kreditprogramm zur Verfügung stehen. Doch zumindest zu Beginn stehen für Geringverdienende die Chancen schlecht, das für den Heizungstausch benötigte Geld tatsächlich von der Bank zu bekommen.

Ende vergangenen Jahres erklärte das Bundeswirtschaftsministerium zur Veröffentlichung der neuen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), „dass die Heizungsförderung wie versprochen kommt und niemand beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen allein gelassen wird“. Seit dem 1. Januar 2024 ist diese Förderung bei der KfW Bank angesiedelt. Sie ist auch zuständig für das begleitende Kreditprogramm. Den Ergänzungskredit gibt es auch für die anderen Förderbereiche der BEG, wie etwa den Kauf neuer Fenster oder eine Wanddämmung, einschließt.

Darlehen bis zu 120.000 Euro

Für alle Einzelmaßnahmen – egal ob Heizung, Fenster oder Dämmung – kann das Darlehen je Wohneinheit maximal 120.000 Euro betragen. Die Zinskonditionen will die KfW Ende Februar bekannt geben, sofern das Programm dann tatsächlich läuft. In der Förderrichtlinie zur BEG hat die Bundesregierung bereits festgelegt, dass der Förderkredit 2,5 Prozentpunkte unter den (günstigen) Refinanzierungskonditionen der KfW liegen soll. Diesen Förderkredit gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Auch bei einem höheren Einkommen ist eine Finanzierung über die KfW möglich, dann jedoch zu einem höheren Zinssatz.

Erste Anträge wohl ab 27. Februar

Laut KfW soll es ab dem 27. Februar „voraussichtlich“ möglich sein, einen Förderantrag für einen Zuschuss zu stellen. Und das gilt zunächst nur für diejenigen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen. Erst im Laufe des Jahres kommen weitere Gruppen hinzu. So sollen „voraussichtlich“ ab Mai zum Beispiel Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellen können. Und wohl ab August könnten dann auch Eigentümer:innen von Eigentumswohnungen zum Zuge kommen.

Allerdings ist bei Investitionen in eine förderfähige Heizung laut Förderrichtlinie ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich, ohne dass vorher ein Antrag gestellt werden muss. Diese Sonderregel gilt bis Ende August 2024; ein Antrag ist dann spätestens bis Ende November nachzuholen. Garantiert ist die Förderung in einem solchen Fall nicht. Sie ist abhängig davon, ob die Haushaltsmittel ausreichen.

Zudem gibt es eine weitere Bedingung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn: Die Finanzierung der Heizung soll ohne den Ergänzungskredit erfolgen. Denn für ihn ist immer eine Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erforderlich.

Im Konzept der Ampelkoalition spielt der Ergänzungskredit eine wichtige Rolle. Er ist eine Antwort auf den Vorwurf, eine Reihe von Hauseigentümer:innen mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes finanziell zu überfordern. Haushalte mit geringem Einkommen können von hohen Zuschüssen von im besten Fall 70 Prozent der Investitionskosten profitieren. Und die Restsumme soll der Ergänzungskredit abdecken.

BEG-Ergänzungskredit abhängig von Hausbanken

Letzteres aber ist bislang nur Theorie. Das Geld für den Kredit kommt zwar von der KfW, aber Banken und andere Finanzpartner sind dazwischengeschaltet. Sie müssen die Bonität ihrer Kund:innen beurteilen und haften auch für die Rückzahlung der Darlehen. Und wenn Hauseigentümer:innen knapp bei Kasse sind, ist ein Kredit unsicher. Das könnte vor allem diejenigen betreffen, die den Einkommensbonus in der BEG beanspruchen können. Ihn erhalten Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

Zuschüsse nicht für alle zugänglich

Nun wird es zwar häufig attraktiver sein, eine Wärmepumpe oder eine Pelletsheizung mit 70 oder 60 Prozent Zuschuss zu kaufen als eine Gasheizung ganz ohne Zuschuss. Doch dafür brauchen Hauseigentümer:innen eine Bank, die zunächst in die Gesamtfinanzierung einsteigt. Denn den Zuschuss gibt es erst mit etwas Verzögerung nach Abschluss der Maßnahme und Einreichen aller Unterlagen bei der KfW.

Es hängt derzeit also von Banken, Bausparkassen und anderen Finanzierungsinstituten ab, wie sie mit dem KfW-Angebot und ihren Kund:innen umgehen. Eine aktuelle Umfrage der Solarthemen bei den Banken zur Kre­- ditwürdigkeit von Menschen mit geringem Einkommen brachte kein klares Bild zutage. Commerzbank und Postbank erklärten, keine pauschalen Aussagen treffen zu können. Darlehensvergaben erfolgten im Rahmen individueller Finanzierungskonzepte.

BEG-Ergänzungskredit nicht über Bausparkasse

Stefan Speicher, Pressesprecher von Schwäbisch Hall, sagt: „Als Darlehensgeber dürfen wir den Darlehensvertrag nur abschließen, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen kann.“ Dabei sei das Thema Förderung ein wesentlicher Bestandteil im Rahmen einer Kundenberatung. Doch: „Eine KfW-Durchleitung über Schwäbisch Hall ist dabei nicht zwingend erforderlich und wird aktuell auch nicht angeboten.“

Für die ING-DiBa AG erklärt deren Pressesprecher Sebastian Göb: „Wir haben noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob wir das von Ihnen angesprochene KfW-Programm anbieten werden. Da wir unseren Kundinnen und Kunden ein eigenes Modernisierungsprodukt anbieten wollen, ist unser Fokus aktuell darauf gerichtet.“

Klinkenputzen notwendig

So müssen sich Hauseigentü­mer:in­nen darauf einstellen, eine Reihe von Banken ansprechen zu müssen. Die KfW rät:  „Rechnen Sie damit, dass nicht jeder Finanzie­rungspartner Ihr Vorhaben finanzieren will. Vereinbaren Sie deshalb Termine bei verschiedenen Finanzierungspartnern.“ Außerdem solle man öffentliche Fördermittel gegenüber Banken selbst ansprechen. Die Finanzierungspartner arbeiteten gewinnorientiert. „Verständlich“, so die KfW, „dass ihre Mitarbeiter nicht immer auf preisgünstige staatliche Finanzquellen verweisen.“ Und wichtig sei es, als Kredit­- nehmer:in deutlich zu machen, über welche Sicherheiten man verfügt. Die KfW weist außerdem auf die Fristen hin. Kreditanträge seien vor Beginn eines Vorhabens zu stellen. Und auch die Bearbeitungszeit des Finanzierungspartners sei einzukalkulieren.

Besseres Angebot geplant?

Es empfiehlt sich also, frühzeitig mit Banken Kontakt aufzunehmen. Allerdings kann der BEG-Ergänzungskredit bei der KfW – über eine Bank – erst beantragt werden, wenn die Förderzusage für den Zuschuss vorliegt.
Generell stehen bei geringer Bonität die Finanzierung und damit der Heizungstausch infrage. Noch ist offen, ob sich diese Situation verbessert. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte beschlossen prüfen zu lassen, welche Kreditangebote es für Menschen geben könnte, die auf dem regulären Finanzmarkt keinen Kredit erhalten würden. „Diese Prüfung dauert derzeit noch an“, erklärt das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage der Solarthemen.

Autor: Andreas Witt | © Solarthemen Media GmbH

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