KfW will Fündigkeitsrisiko bei Tiefengeothermie absichern
Wie Wolfram Schweickhardt, Pressesprecher der KfW Bankengruppe, betont, stehen das neue Programm und der dazu bislang vorliegende Arbeitsstand noch unter Vorbehalt. Eine Produkteinführung werde nur möglich sein, wenn alle noch fehlenden internen und externen Voraussetzungen erfüllt sind. Der KfW-Sprecher bestätigt aber auch: „Aktuell bereitet die KfW ein Produkt für die Erschließung der Tiefengeothermie für die Wärmeversorgung vor.“ Und es solle die Finanzierung von Bohrungen mit der Absicherung des Fündigkeitsrisikos durch Schuld- bzw. Teilschulderlasse verbinden.
KfW: Hürden für Tiefengeothermie abbauen
Damit würde die KfW Bank eine große Hürde abbauen, die derzeit noch bei der Tiefengeothermie besteht. Die Erdwärmenutzung bietet für die Wärmeversorgung in Kommunen eine große Chance. Sofern ein Wärmenetz besteht oder aufgebaut wird, liefert eine Anlage zur Nutzung der Tiefengeothermie warmes Wasser aus dem Boden. Je nach Tiefe der Bohrung können dies mehr als 100 Grad sein. So haben zum Beispiel die Stadtwerke München schon eine Reihe von Projekten realisiert. Eine Bohrung kann für die Wärmeversorgung von einigen Tausend Wohnungen ausreichen.
Das Risiko eines solchen Projektes besteht aber darin, in der Tiefe von mehr als 1000 oder sogar mehr als 3000 Metern keine geeignete geologische Struktur vorzufinden. Zwar können Studien und seismische Untersuchungen gute Grundlagen zur Abschätzung des Risikos liefern. Doch letztlich stellt man erst durch eine Bohrung fest, ob das Potenzial ausreicht. Und eine solche Bohrung kostet einen Millionenbetrag.
Fündigkeitsrisiko von Tiefengeothermie-Bohrungen absichern
Für Wärmeversorger wie Stadtwerke sind die Kosten der Bohrung daher eine große Hürde. Ist sie erfolgreich, lassen sich die Investitionskosten über den Wärmeverkauf gut refinanzieren. Doch schlägt die Bohrung fehl, reißt dies ein großes Loch in die Kasse.
Hier will die KfW Bank nun ansetzen. Und sie plant, die Tiefengeothermie in ein Förderkonzept für die kommunale Wärmeversorgung einzubinden. Zunächst soll dies ein Darlehensprogramm sein, um Investitionen in die Wärmeversorgung zu finanzieren. Eine Schlüsselstellung nimmt dabei die Absicherung des Fündigkeitsrisikos ein. Dazu will die bundeseigene Bank mit einem privaten Versicherer, der Munich RE, kooperieren.
Munich RE will Bohrerfolg absichern
„Wir versichern ausschließlich den Bohrerfolg nach Antreffen des vereinbarten Bohrzieles“, erklärt die Munich RE. Alle übrigen Teile des Programms realisiert die KfW. Grundlage der Versicherung ist die in Studien zuvor ermittelte und erwartete Wärmemenge. Nach Abschluss einer Bohrung soll ein Gutachter anhand eines definierten Tests die thermische Leistung ermitteln. Gibt es gar keine Fündigkeit, erfolgt die volle Auszahlung der Versicherung. Ist die thermische Leistung geringer als erwartet, so gibt es eine Teilauszahlung.
Nach dem jetzigen Stand der Planung machen das KfW und Munich RE miteinander aus. Vertragspartner eines Darlehensnehmers, also zum Beispiel eines Stadtwerks, ist die jeweilige Hausbank. Die kann auf ein spezielles Darlehensprogramm der KfW zurückgreifen. Darin soll die Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei einem Tiefengeothermie-Projekt eingeschlossen sein. Bei nicht ausreichender oder geringerer thermischer Leistung gibt es einen Schulderlass.
Bundeswirtschaftsministerium muss sich beteiligen
Wichtig ist aber offenbar auch, dass der Bund an der Finanzierung beteiligt ist. Denn die Mittel für die Absicherung müsste wohl das Bundeswirtschaftsministerium aus seinem Etat beisteuern. Es ist folglich auch eine politische Frage, ob dieses für die Wärmeversorgung hilfreiche Programm tatsächlich kommt. Die Überlegungen sind jedenfalls schon sehr konkret. Und die KfW Bank hat sie auch bereits mit einem Fachpublikum – unter Vorbehalt – diskutiert.
Ein neues KfW-Programm, das wohl die Nummer 572 tragen soll, ist für die Phase der Vorfinanzierung vorgesehen. Im nächsten Schritt soll die Investitionsfinanzierung zunächst über das schon vorhandene KfW-Programm 148 erfolgen. Das trägt in der Planung den Arbeitstitel „Energieversorgung I“. Darüber sollen Projekte mit einem Volumen von maximal 100 Millionen Euro finanzierbar sein. Voraussichtlich im kommenden Jahr will die KfW es durch das Programm „Energieversorgung II“ ablösen.
Bereits in früheren Jahren habe es schon ein Angebot der KfW gegeben, das das Fündigkeitsrisiko abfederte, berichtet Schweickhardt. Dies war eingebettet in das Programm „Erneuerbare Energien Premium“. „Allerdings ist dieses Programm ausgelaufen“, so der Pressesprecher: „Ein entsprechendes Förderangebot besteht derzeit nicht.“ Das könnte sich mit den neuen Plänen ändern. Einige Wärmeversorger hoffen, dass sie nicht mehr lange darauf warten müssen.
Quelle: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH