BMWK legt Förderwettbewerb BIK für Industrie neu auf

Chemieindustrie mit Windenergieanlage - Symbolbild für den Förderwettbewerb BIK zur Dekarbonisierung der Industrie.Foto: Guido Bröer
Im Förderwettbewerb der BIK kann auch die Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie und die Umstellung fossiler Prozesse auf Strom oder grünen Wasserstoff bezuschusst werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat neue Förderrichtlinien für die Dekarbonisierung von Industriebetrieben bekannt gegeben. Der neue Förderwettbewerb unter dem Titel Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ersetzt das Programm Dekarbonisierung in der Industrie (DDI). Förderte das DDI große Investitionsvorhaben zur Effizienzverbesserung von Industrieprozessen und deren Umstellung auf erneuerbare Energien, so erweitert die BIK das Förderspektrum nun auf Projekte zur Speicherung beziehungsweise Verwertung des Treibhausgases CO2 (Carbon Capture and Storage – CCS, Carbon Capture and Usage – CCU).

Das neue Förderprogramm soll bis 2030 laufen. Das BMWK will dazu jährlich einen BIK-Förderwettbewerb veranstalten, wobei die Projekte mit der höchsten Fördereffizienz und großem Innovationsanteil zum Zuge kommen sollen. Die BIK richtet sich vor allem an die energieintensive Industrie und bildet als Investitionsförderung (Capex-Förderung) das Gegenstück zu den Klimaschutzverträgen (CCfD), die das BMWK dieser Zielgruppe anbietet, um auch deren laufende Mehrkosten (Opex) bei einer Prozessumstellung auszugleichen.

Daneben steht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weiterhin die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zur Verfügung, die nicht auf einem Förderwettbewerb beruht. Den ersten Förderaufruf für die BIK will das Ministerium von Robert Habeck im September starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, um ihre Projekte einzureichen. Die Förderrichtlinie gilt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die in Kürze erfolgen soll.

Förderung großer Vorhaben zur Dekarbonisiserung

Die BIK-Förderung startet erst ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für Großunternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro sieht die Förderrichtlinie eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vor. Die maximale Förderung im Modul 1, das die Emissionsminderung klassischer Industrieprozesse adressiert, beträgt in bestimmten Fällen bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Basisförderung deckt bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten. Bei einer 100-prozentigen Emissionsminderung können aber 50 Prozent Zuschuss fließen. Für kleine und mittelgroße Unternehmen gibt es außerdem Zuschläge von 10 beziehungsweise 20 Prozent. Noch höhere Fördersätze sind in bestimmten, nach EU-Wettbewerbsrecht anerkannten Fördergebieten möglich.

Klassische Anwendungen für Modul 1 der BIK wären etwa die Umstellung eines bisslang mit fossilen Energieträgern betriebenen Industrieprozesses auf Strom oder regenerativen Wasserstoff. Ansprechpartner für Interessent:innen ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Cottbus, das ein Teil des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ist.

Förderung für CCS und CCU

Im neuen Modul 2, bei dem es um CCS- und CCU-Projekte geht, werden nach dem ersten Förderaufruf Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig sein. Innovationsprojekte zu diesen Themen will das BMWK aber auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik fördern. Investitionen sind dabei mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro. Die Fördersätze sind ähnlich wie im Modul 1 gestaffelt und können sich – orientiert an den EU-Beihilferegeln – bis zu 80 Prozent aufsummieren. Ansprechpartner für Modul 2 ist nicht das KEI, sondern der Projektträger Jülich (PtJ).

Das BMWK hat zu dem neu aufgelegten BIK-Förderwettbewerb auch zwei FAQ-Listen jeweils für Modul 1 und für Modul 2 veröffentlicht.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH

Schließen