Ladesäulen für die Beschäftigten von Kommunen

Hand mit Ladestecker an der Ladebuchse einen Elektroautos.Foto: Cavan/www.stock.adobe.com
Ganz normal ist es – noch – nicht, dass Arbeitgeber ­ihren Beschäftigten Ladestationen für deren Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen. Doch ­inzwischen gibt es auch Kommunen, die damit in der Konkurrenz um Fachkräfte Punkte ­sammeln wollen.

2024 hat die Stadt Verl an meh­reren Standorten insgesamt 16 Ladestationen installieren las­sen. Öffentlich sind sie nicht, sondern ausschließlich Dienstfahrzeugen und auch privaten E-Autos der städtischen Mitarbeiter:innen vorbehalten. Bürgermeister Robin Rieks­neuwöhner (CDU) will mit der Förderung der Elektromobi­lität laut eigener Aussage einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ver­kehrs­wende leisten. Er ist aber auch über­zeugt, dass das Angebot die Stadt Verl als Arbeitgeber attraktiver macht. Und das werde angesichts des Fachkräftemangels wichtiger, so Rieks­neuwöhner.

Boxenstopp beim kommunalen Arbeitgeber

Ebenso habe die Stadt Emsdetten bereits vor zwei Jahren mehrere Lade­säulen für Dienstfahrzeuge und private E-Fahrzeuge von Mitarbeitenden installiert, berichtet Claus Hensel, der in der Stadtverwaltung für Kommunikation und Strategie zuständig ist: „Dieses An­gebot ermöglicht es Mitarbeitenden, ihre E-Fahrzeuge während der Arbeits­zeit kostenfrei zu laden. Der ‚Bo­xen­stopp‘ am Arbeitsplatz ist Teil des Integrierten Mobilitätskonzepts der Stadt Emsdetten und soll sowohl die Elektromobilität fördern als auch das betriebliche Mobilitätsmanagement ver­bes­sern.“

Die Ladesäulen habe sich die Stadt vom Förderprogramm progres.nrw des Landes NRW bezuschussen lassen, berichtet Hensel: „Eine Fördervoraussetzung war dabei, dass die geförderten Ladesäulen nicht wirtschaftlich betrie­ben werden – es dürfen also keine Einnahmen durch die Nutzung erzielt werden.“

Titelseite der Zeitschrift Energiekommune 10/25

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„Das Angebot wird inzwischen sehr gut angenommen,“ sagt Hensel. „Diese Entwicklung zeigt sich unter anderem in der regelmäßigen Auslastung der Lade­punkte und der positiven Rückmeldung von Mitarbeitenden.“

Und Saerbeck hat sich nun an Emsdetten ein Beispiel genommen. Künftig sollen an den Ladepunkten nicht nur die Dienst­wa­gen, sondern auch die Privatfahrzeuge der Beschäftigten Strom tanken können. Die Gemeinde in­ves­tiert in die Lade­säu­len, weil dies nach Analyse der Verwaltung günstiger ist als an öffentlichen Ladestationen kommerzieller Anbieter. Zugleich will die Gemeindeverwaltung der Beleg­schaft „einen Anreiz zur Umstellung auf E-Mobilität geben“. Denn derzeit ver­fügten erst ca. 10 Prozent der Mitarbeiter:innen über ein elektrobetriebenes Fahr­zeug, so heißt es in einer Vorlage für den Ge­mein­derat. Auch Saerbeck geht es um die Mitarbeiterbindung. Im Ge­spräch war im Gemeinderat dabei auch eine Monatspauschale von 20 Euro. Doch diese Idee fand keinen Zuspruch, auch weil dies mit der Förderung des Landes NRW nicht vereinbar gewesen wäre. Und, so erklärt die Verwaltung außer­dem: „Der Gesetzgeber unter­stützt das kos­ten­lose Laden elektrischer Fahrzeu­ge beim Arbeitgeber durch die Befrei­ung von der Einkommenssteuer bis 2030.“ Das heißt, Kommunen und andere Arbeitgeber können den Strom an ihre Mitarbeiter:innen abgeben, ohne dass dies als geldwerter Vorteil gilt.

Förderung der Ladesäulen durch das Land NRW

Auch weiterhin fördert das Land NRW Ladestationen. Wenn sie allein für die Fahrzeuge von Beschäftigten – egal ob von einer Kommune oder einem Unternehmen – während der üblichen Arbeitszeiten reserviert sind, liegt der För­dersatz bei bis zu 40 Prozent.

Begleitet wird dies auch von einer Landeskampagne mit dem Titel „Work and Charge“, die beim Projektträger Jülich angesiedelt ist. Michael Kremer, der dort die Kampagne begleitet, rät Kommu­nen, zunächst eine Bedarfsana­lyse zu erstellen, um Standorte, Lade­leis­tung und Nutzerverhalten zu ermitteln. Dabei sei zu empfehlen, die Be­schäftigten aktiv miteinzubeziehen.

Es seien aber auch rechtliche Vorgaben einzuhalten, wie etwa die Lade­säulenverordnung, sagt Kremer. Technisch entscheidend seien eine ausrei­chende Netzkapazität, intelligentes Lastmanagement sowie eine nutzer­freund­liche, barrierefreie Ausstattung. Ratsam sei es für Kommunen zudem, eine skalierbare Planung zu verfolgen, also eine potenzielle Erweiterung im Blick zu haben. Und zu klären sei auch, wie die Kosten abzurechnen seien. Dabei spielten dann weitere rechtliche Vorgaben eine Rolle.

Autor: Andreas Witt | Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de

Titelseite der Zeitschrift Energiekommune 10/25

Dieser Artikel ist original in der Ausgabe 10/2025 der Zeitschrift Energiekommune erschienen. Energiekommune ist der Infodienst für die lokale Energiewende. Er erscheint monatlich. Bestellen Sie jetzt ein kostenloses Probeabonnement mit drei aktuellen Ausgaben!

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