GMG und Wärmeplanung: Was Kommunen jetzt tun können
Foto: borisb17 / stock.adobe.comMünster ist eine der Kommunen, die an der kommunalen Wärmeplanung arbeiten. Und die westfälische Stadt ist damit auch weitgehend durch. Der Bericht ist in der Endabstimmung, und der Stadtrat wird ihn voraussichtlich im Mai beschließen.
Die Änderungen am GEG
Doch derzeit sorgen Beschlüsse in der Regierungskoalition im Bund für Irritation. Sie hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. So will die Union ihr Wahlversprechen einhalten, das „Heizungsgesetz“ abzuschaffen. Wesentliche Inhalte der Eckpunkte sind die Abschaffung des 65-Prozent-Anteils erneuerbarer Energie bei einer neuen Heizung und das Wiederzulassen von Öl- und Gasheizungen. Dies soll verbunden sein mit wachsenden Pflichtanteilen von biogenen Gasen und Ölen oder Wasserstoff. Die Koalition bezeichnet dies als „Biotreppe“, um stufenweise in Öl- und Gaskesseln weniger Treibhausgase freizusetzen. Ab 2029 soll die Pflichtbeimischung klimafreundlicher Brennstoffe bei neuen Heizungen bei zunächst 10 Prozent liegen. Sie soll weiter wachsen, doch dazu gibt es noch keine Festlegung. Und die 10 Prozent sind geringer als der Beimischungsanteil, der bislang bei Gasheizungen vorgesehen ist, die seit Januar 2024 eingebaut wurden bzw. derzeit werden.

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Contra Wärmeplanungsgesetz
Der Ansatzpunkt für die kommunalen Wärmeplanungen war und ist aber ein anderer, als dies nun offenbar mit dem GMG vorgesehen ist. In § 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) heißt es: „Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen.“
Gas und Öl ohne Perspektive
Mit Blick auf 2045 spielen fossile Brennstoffe daher in den bisherigen kommunalen Wärmeplanungen keine Rolle. Allenfalls können Wärmepläne Gebiete mit Biomethan- oder Wasserstoffnetzen enthalten. Doch da dafür auch eine klare Strategie zur tatsächlichen Versorgung mit diesen Brennstoffen erforderlich ist, sind sie in den Wärmeplänen in der Regel nicht relevant.
Thomas Möller, Leiter der Stabsstelle Klima bei der Stadt Münster, sieht keinen Anlass, jetzt an der kommunalen Wärmeplanung etwas zu ändern. Zum einen gibt es noch keine neue gesetzliche Grundlage. Doch auch wenn aus den Eckpunkten Realität würde, ändert sich aus seiner Sicht für die Wärmeplanung nichts. In der Grundprämisse bleibe der Auftrag für die Wärmeplanung einer Kommune erhalten, sagt Möller. Es gehe darum, ein Zielszenario für das Jahr 2045 ohne fossile Brennstoffe zu entwickeln. Daher könnten auch in neuen Wärmeplänen, in denen Prognosen zur Zusammensetzung der Energiequellen zu treffen sind, fossiles Öl und Gas nicht enthalten sein. Und bei biogenen Ölen und Gasen sowie Wasserstoff sei das weiterhin nur möglich, wenn eine Kommune hier klar benennen könne, wo diese in entsprechender Menge zu beschaffen sind.
Auch der Umweltausschuss von Münster, in dem Möller die Wärmeplanung vorgestellt hat, habe keinen Anlass gesehen, etwas zu ändern. Ebenso gehen laut Möller auch die SHK-Innung und Energieberater:innen diesen Weg mit. Für den Klimaexperten ist das ein wichtiger Punkt. Es gehe darum, einen Konsens zur Wärmewende herzustellen und gemeinsam mit Architekt:innen, Energieberater:innen und Handwerker:innen die gleiche Sprache zu sprechen und transparent zu beraten.
Wärmeplanungen gestoppt
Die Stadt Münster verfolgt weiter den Weg, den ihr die kommunale Wärmeplanung aufzeigt. Doch einige Kommunen sind offenbar irritiert. Julian Thoss, Nationalkoordinator für das Klima-Bündnis in Deutschland, erklärt: „Bei einigen Kommunen, die im Prozess der Wärmeplanung sind, herrscht die totale Verunsicherung.“ Manche hätten die Arbeit daran vorerst gestoppt. Andere seien zwar fertig mit der Wärmeplanung, zögerten nun aber die Verabschiedung hinaus. Ihnen sei nicht klar, ob sich durch die geplanten Novellierungen die Voraussetzungen für die Wärmeplanung änderten, so Thoss.
Die Regierungskoalition will auch das WPG modifizieren. Aus den Eckpunkten geht bislang allerdings nur hervor, dass sie den Prozess für Kommunen bis 15.000 Einwohner:innen vereinfachen und die Datenmenge verringern möchte, die Energieversorger und Schornsteinfeger:innen den Städten und Gemeinden zur Verfügung stellen sollen. Konkret sollen sie für Einfamilienhäuser gar keine Verbrauchsdaten mehr liefern müssen – die Kommunen müssen sich diese Daten dann möglicherweise auf andere Weise besorgen oder herleiten.
Konkrete Auswirkungen kann die Umwandlung des GEG zum GMG aber mit Blick auf die Wärmenetze haben. In den Wärmeplanungen sind Aussagen dazu zu treffen, wie wahrscheinlich bestimmte Gebiete als für Wärmenetze geeignet einzustufen sind. Dies ist in erster Linie eine Kategorie, die sich am Wärmebedarf ausrichtet. Doch auch Wirtschaftlichkeitsfaktoren spielen eine Rolle. Ob ein Wärmenetz refinanzierbar ist, hänge stark von der Anschlussquote ab, erklärt Thoss. Doch wenn ein Gasnetz vorhanden sei und der Wärmenetzbetreiber aufgrund des neuen GMG damit rechnen müsse, dass sich weniger Hauseigentümer:innen an das Wärmenetz anschließen lassen, stelle dies Wärmenetze infrage.
Die soziale Frage
Hinnerk Willenbrink vom Fachbereich Energie, Gebäude, Umwelt an der Fachhochschule Münster, spricht von einem Dilemma, in das die Kommunen jetzt durch das geplante GMG geraten. Denn der politische Ansatz sei aus mehreren Gründen falsch: So führe die weiter bestehende Gasoption in eine Sackgasse, weil es nicht genug Biomethan oder Wasserstoff gebe. Der Ansatz ignoriere außerdem die Efficiency-First-Vorgabe. Und er verstoße mit Blick auf den Klimaschutz gegen das Verschlechterungsverbot – sei also nicht rechtssicher.
Als weiteres Problem markiert Willenbrink die sozialen Aspekte. Für Vermieter:innen könne es attraktiv sein, weiter Gas- oder Ölheizungen mit geringeren Investitionskosten einzubauen. Denn die zu erwartenden deutlichen
Preissteigerungen hätten dann die Mieter:innen zu tragen.
Zwar ist in den Eckpunkten eine Regelung vorgesehen, die Mieter:innen „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ schützen soll – doch es ist völlig offen, wie dies auszugestalten ist. So könnte die GMG-Novelle auch für klamme Kommunen finanzielle Folgen haben. Denn sie tragen einen Teil der Grundsicherung und damit auch der Heizkosten.
Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Dieser Artikel ist original in der Ausgabe 4/2026 der Zeitschrift Energiekommune erschienen. Energiekommune ist der Infodienst für die lokale Energiewende. Er erscheint monatlich. Bestellen Sie jetzt ein kostenloses Probeabonnement mit drei aktuellen Ausgaben!