Windpark mit Speicher: interessant, aber noch selten

Drohnenfoto einer WIndkraftanlage mit Aufschrift "Juwi", im Hiuntergrund (unzu Füßen der Anlage im Hintergrund ein Container mit BatteriespeicherFoto: Juwi GmbH
Einen der ersten Windparks mit Batterie realisierte Juwi auf Basis einer EEG-Innovationsausschreibung.
Nachdem große Batteriespeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen mittlerweile fast Standard geworden sind, planen jetzt auch zahlreiche Windenergieprojektierer mit großen Akkus. Baurechtlich gelten solche Co-Lokation-Batteriesysteme seit Ende 2025 im Außenbereich als privilegiert.

Große Batteriespeicher boomen. Überall in Deutschland werden die Netzbetreiber den vielen Anschlussanfragen interessierter Batteriebetreiber kaum Herr. Denn die Speicher, die alle Expert:innen zur Energiewende in einem von Wind- und Solarstrom dominierten Stromnetz für dringend notwendig halten, sind zum rentablen Business Case geworden. Megawatt-Batte­rien sind durch Massen­fer­tigung mitt­­ler­weile preiswert, und die tägli­chen Preisschwankungen an der Strombörse machen ihren Betrieb lukrativ.

Netztechnisch ideale Standorte für die englisch als BESS (Battery Energy Storage System) abgekürzten großen Batterieparks sind einerseits in der Nähe vorhandener Umspannwerke, aber auch in der Nähe von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windparks, deren schwankende Stromerzeugung die Speicher ausgleichen könnten, bevor die Energieschübe das Netz erreichen. Als sich der Bundestag im Herbst 2025 damit beschäftigte, wie man den Bau von Batteriespeichern beschleunigen könnte, kam dann auch am Ende im Dezember nach einigem Hin und Her eine baurechtliche Privilegierung genau die­ser beiden Standorttypen heraus.

Titelseite der Zeitschrift Energiekommune, AUsgabe 4/26

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Laut § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind seitdem BESS im Außenbereich zum Einen privilegiert in einem Umkreis von 200 Metern unmittelbar um die Umspannwerke der Höchst- und Hochspannungsnetze. Zum Ande­ren kann ein Batteriekomplex laut Gesetzestext im Außenbereich ohne Bauleitplanung errichtet werden, wenn „das Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien steht“. Die Branche spricht hier von Co-Lokation-Speichern.

Vorfahrt für Co-Lokation-Speicher

Für die kommunalen Planungsbehör­den entsteht damit eine neue Situation. In vielen Fällen sind jetzt Bebauungs­pläne für Batteriespeicher nicht mehr notwendig. Während die meisten neuen Solarparks ohnehin bereits mit Speicher geplant werden, um den Strom besser vermarkten zu können, der sonst in der täglichen Mittagsspitze schlechte Preise an der Strombörse erzielt, könnte nun auch die Nachrüstung bestehender Anlagen einen zusätzli­chen Schub bekommen.

Eine große Ausnahme sind Großbatterien freilich noch im Zusammenhang mit Windkraftanlagen. Das liegt vor allem an dem unterschiedlichen Erzeugungsprofil von Wind- und Solarstrom. Die tägliche Schwankung zwischen null und 100 Prozent Leistung, die einer Solarbatterie eine hohe Zahl von Be- und Entladezyklen­zahl garan­tiert, kommt beim Windstrom so nicht vor. Hier sind die Wellen deutlich lang­fris­tiger, weniger regelmäßig und viel Windstrom entsteht vor allem in der dunk­len Jahreszeit, wenn die Börsenstrompreise ohnehin höher sind. Mit den preisgünstigen Batterien seien zwar auch im Windsek­tor inzwischen viele Speicherprojekte in Planung, berichtet Janna Hilger vom Bundesverband Wind­ener­gie. Nach bereits in Betrieb befindlichen Wind-Batterien muss man allerdings in Deutschland noch mit der Lupe suchen.

Den vielleicht ersten kommerziellen Batteriecontainer in einem Windpark hat im Jahr 2022 der Projektierer Juwi aus Wörrstadt in Schmölln in der brandenburgischen Uckermark eingeweiht. Die Anlage läuft seitdem in der Regie der mehrheitlich kommunalen MVV Energie AG, zu der auch Juwi gehört. Als die Planungen dafür begannen, war der Boom der großen Batteriespeicher allenfalls zu ahnen. Das Projekt hatte sich 2020 in der ersten sogenann­ten Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur für eine höhere EEG-Förderung qualifiziert. Seitdem hat sich nie wieder eine Wind-Speicher-Hybridanlage über die Innovationsausschreibung gegenüber den allfälligen Solarparks mit Speicher durchgesetzt.

EEG-Grünstromspeicher

In Schmölln versorgen zwei Windenergie-Anlagen mit je 3,6 MW Nennlei­stung den Batteriespeicher mit einer Kapazität von 3 Megawattstunden (MWh). Ein- und ausgespei­chert wird ausschließlich der vor Ort erzeugte Ökostrom; so sieht es das EEG für die Innovationsausschreibungen vor. Im Ver­gleich zu aktuel­len Batterieprojekten in Deutschland mit Dutzenden und teils hunderten Megawatt, die auch Graustrom aus Arbitrage-Geschäften verarbeiten, wirkt der an das 20-Kilovolt-Netz angeschlossene 40-Fuß-Batterie­contai­ner im Windpark Schmölln geradezu winzig.

Und auch die Batterieanlage der EnBW, die seit 2025 am Windpark in der Gemeinde Häusern im Schwarzwald in Betrieb ist, ist nicht viel größer. Es ist der erste Batteriespeicher des Energiekonzerns an einem Windpark. „Bei unseren Solarparks sind Speicher inzwischen Standard“, sagt eine Spreche­rin des Unternehmens. Doch auch die Erzeugungsleistung der Windkraftanlagen lasse sich durch den Batteriespei­cher flexibler nutzen, weil die Einspeisung von Strommengen in Phasen mit einem höheren Bedarf im Markt verschoben werden könne. „Das kann das Strom­netz entlasten und macht zugleich die Anlage wirtschaftlicher“, heißt es vonseiten des Unternehmens. „Wir rechnen in Häusern mit bis zu zwei Ladezyklen pro Tag, sodass etwa zehn Prozent des erzeugten Windstroms der beiden Anlagen über den Speicher laufen wird“, erklärt Tobias Wirsching, Projektent­wick­ler Batteriespeicher bei der EnBW.

Netzanschlüsse sind für Windparks trotz Speicher der Flaschenhals

Sorgen bereitet der Projektierungs­spar­te von EnBW aber, wie der gesam­ten Branche, das Warten auf Netzanschlüsse – für Wind- und Solaranla­gen ebenso wie für Batteriespeicher. An dieser Hürde ändern auch die baurechtlichen Privilegien für Co-Lokation-Speicher nichts. Gleichwohl machen sich einige Kommunen Sorgen, dass es bei ihnen aufgrund der BauGB-Ände­rung zu ei­nem „Wildwuchs“ kommen könnte.

Diese Sorge sei allerdings schon aufgrund des „räumlich-funktionalen Zusammenhangs“, den das BauGB für eine Privilegierung fordert, unbegründet, erläutert Rechtsanwältin Clara Kallen, Baurechtsexpertin der Berliner Kanzlei von Bredow Valentin Herz, die auch den Bundesverband Energiespeicher-Systeme (BVES) berät: „Zum räumlichen Zusammenhang ist der Gesetzgeber in seinen Ausführun­gen verhältnismäßig groß­zügig und gewährt zur Standort­wahl für ein BESS auch die Nutzung von Flächen, die nicht unmittelbar an EE-Anlagen angrenzen. Es dürfte im Ergebnis aber immer auf eine Einzelfallprüfung hinauslaufen, die ein besonderes Augenmerk darauf legt, eine Zersiedelung des Außenbereichs zu vermeiden.“

Privilegierung wird nicht ausufern

So könne auch die Dimension eines priviligierten Speicherparks nicht ausufern, sagt Kallen: „Eine flächenmäßige Begrenzung von Batteriespeichervorha­ben dürfte sich aus der Forderung nach einem funktionalen Zusammenhang zwischen EE-Anlage und BESS ergeben, denn damit muss ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB zulässiger Batteriespeicher sich in Größe und Kapazität an der Erneuerbaren-Energien-Anlage orientieren. Gefordert ist eine ,technisch und wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung‘ der EE-Anlage. Privilegiert zulässig ist damit nicht jedes Speichervorhaben in der Nähe eines bestehenden Windparks, sondern nur ein BESS, das den Wind­park sinnvoll ergänzt.“

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Titelseite der Zeitschrift Energiekommune, AUsgabe 4/26

Dieser Artikel ist original in der Ausgabe 4/2026 der Zeitschrift Energiekommune erschienen. Energiekommune ist der Infodienst für die lokale Energiewende. Er erscheint monatlich. Bestellen Sie jetzt ein kostenloses Probeabonnement mit drei aktuellen Ausgaben!

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