Der Begriff Agri-Photovoltaik (Agri-PV) oder auch Agro-Photovoltaik (Agro-PV) beschreibt die Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche: Neben der Erzeugung von Nahrungs- oder Futtermitteln bzw. nachwachsenden Rohstoffen wird auf der Fläche gleichzeitig Strom mithilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt. Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche bleibt jedoch vorrangig.

Ein Mähdrescher bei der Arbeit zwischen vertikalen Solarmodulen.
Mahd zwischen bifacialen Modulen im Agri-PV-Park Aasen. Foto: Next2sun

Die Überlegung Ackerflächen, Grün- und Weideland und Flächen von Sonderkulturen auch für die Stromerzeugung zu nutzen ist eine Reaktion auf die zunehmende Flächenkonkurrenz. Hier spielt beispielsweise Flächenverbrauch durch Bebauung und Versiegelung eine Rolle. Aber auch die energetische Nutzung von Flächen, beispielsweise durch den Anbau von Energiepflanzen für die Gewinnung von Biogas oder durch Windkraft- sowie Photovoltaikfreiflächenanlagen wird im Zuge der Energiewende weiter zunehmen. Daneben benötigen Landwirte mit Tierhaltung oder einer Biogasanlage landwirtschaftliche Flächen für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger bzw. Gärresten. Die Flächenkonkurrenz wächst also. Die Agri-Photovoltaik könnte diesen Flächenkonflikt durch die Doppelnutzung entschärfen und gleichzeitig den Landwirten eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit bieten. Durch eine Umnutzung der unmittelbaren Stellflächen der Photovoltaikanlagen innerhalb agriphotovoltaisch genutzter Acker- oder Grünlandflächen, könnten diese Bereiche zur Biodiversität beitragen und somit einen Beitrag zum Naturschutz leisten.

Reform der gemeinsamen Agarpolitik EU 2023

Eine deutliche Verbesserung für Agri-PV bringt die Reform der Europäischen Agrarsubventionen. Nach der bereits Ende 2022 verkündeten deutschen Verordnung zu den GAP-Direktzahlungen, gilt eine Fläche weiterhin als landwirtschaftlich genutzt, wenn sich landwirtschaftlich genutzte Fläche durch die PV-Anlage um nicht mehr als 15 Prozent verringert. Konsequenterweise sollen Landwirte für Flächen mit solchen Agri-PV Anlagen ab 2023 weiterhin bis zu 85 Pozent der Agrarsubventionen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Fläche weiterhin mit den üblichen landwirtschaftlichen Maschinen und Verfahren bearbeitet werden kann. Für hoch aufgeständerte Anlagen unter denen gewirtschaftet wird, darf sich die Fläche dabei nur um 10 Prozent verringern. Eine bodenahe Agri-PV-Anlage darf 15 Prozent der Fläche blockieren, ohne dass sie die landwirtschaftliche Subvention gefährdet.

Landschaftsbild und Akzeptanz

Dass auch die Agri-Photovoltaik das Landschaftsbild verändert, ist nicht zu leugnen. Im Gegensatz zu den klassischen Freiflächenphotovoltaikanlagen ist die Bebauung mit Modulen jedoch in einigen Spielarten der Agri-Photovoltaik nicht so konzentriert. Zu nennen sind hier der Einsatz von vertikalen Modulen, aber auch eine Integration von klassisch aufgeständerten Modulreihen in große Schläge. Bei Befürwortern der kombinierten Flächennutzung besteht daher die Hoffnung, dass Agri-Photovoltaik die Akzeptanz für Freiflächenphotovoltaik in der öffentlichen Meinung stärken könnte.

In der Regel stehen die Menschen einem Erneuerbare-Energien-Projekt positiver gegegenüber, wenn sie bereits in der Planungsphase miteinbezogen werden. Pluspunkte kann eine Agri-Photovoltaikanlage auch gewinnen, wenn die Anlage so konzipiert ist, dass zusätzlich auch die Natur davon profitiert. Denkbar ist zum Beispiel, diese Anlagen in Blühstreifen zu integrieren. Da gilt es die entsprechenden Maßnahmen in den Eco-Schemes der Europäischen Union zu verankern, damit EU-Direktzahlungen auch für agriphotovoltaisch genutzte Flächen fließen können.

Eine aktualisierte Fassung zum Thema Agri-Photovoltaik erscheint in Kürze.

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Autorin: Ute Meyer-Heinemann
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Die Autorin: Ute Meyer-Heinemann ist Agraringenieurin und Buchautorin. Seit vielen Jahren widmet sie sich den erneuerbaren Energien. Sie verantwortet das Marketing der Solarthemen Media GmbH.