
Grüne PPA sind Abnahmeverträge über regenerativen Strom. PPA steht für Power Purchase Agreement und meint in seiner Bedeutung bilaterale Verträge zur Lieferung und Abnahme von Strom. Grüne PPA sind ein wachsender Markt. Hintergrund ist neben den gefallenen Stromgestehungskosten für regenerative Energien die wachsende Nachfrage von Unternehmen, die ihren Energiebedarf CO2-neutraler gestalten wollen und deshalb Strom fossilen Ursprungs durch grünen ersetzen.
Grüne PPA ohne Förderung
Erst in den letzten Jahren haben grüne PPA in Deutschland und Europa an Bedeutung gewonnen. Die Vergütungen für die Einspeisung des Stroms nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) machten solche Stromlieferverträge für Grünstromerzeuger wirtschaftlich zumeist unattraktiv. Wer außerdem einmal die EEG-Vergütung erhält, kann den Strom dann nicht noch zusätzlich per PPA als Grünstrom vermarkten.
In den USA haben Power Purchase Agreements eine längere Geschichte. So haben fehlende Einspeisevergütungen insbesondere in sonnenreichen Bundesstaaten die Ausbildung bilateraler Grünstromabkommen begünstigt. Dazu kam bei der Photovoltaik ein insbesondere durch China forcierter Preisverfall, der die Stromgestehungskosten immer stärker senken half.
PPA beinhalten also in der Regel immer Strom, der keine staatliche Förderung erhält. Die grüne Eigenschaft des Stroms kann dabei extra vermarktet werden, und zwar in Form von Herkunftsnachweisen. Die grüne Herkunft bietet den Käufern die Möglichkeit, zum Beispiel eigene CO2-Minderungspflichten nachzuweisen.
PPA Produzenten
Für den Abschluss von PPA im Bereich Wind und Solar gibt es verschiedene Konstellationen. Auf der einen Seite stehen die Produzenten des regenerativen Stroms. Das kann eine Partei sein, die beispielsweise einen Photovoltaikpark baut und betreibt oder mehrere Parteien, die von einem Dritten zu einem Versorger gebündelt werden. Auch die Entwicklung des Projektes, seine Finanzierung und sein Betrieb kann jeweils in unterschiedlichen Händen liegen.
Auf der anderen Seiten stehen die Abnehmer des grünen Stroms. Dazu zählen zum Beispiel Stromversorger, die so ihr eigenes Erzeugungsportfolio nachhaltiger gestalten, oder Unternehmen, die damit die regenerative Quote ihres Stromverbrauchs erhöhen. Bei einem solchen Liefervertrag geht es immer um konkrete Erzeugungsanlagen, die den Strom liefern.

PPA Solar und Wind: Physisch oder synthetisch
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen. Die Partner können zum einen die physische Lieferung des Stroms vereinbaren. Dabei sorgt der Erzeuger dafür, den Strom in den Bilanzkreis des Abnehmers zu liefern. Bei rein finanziellen bzw. synthetischen Abschlüssen ist das anders. Dabei halten die Vertragspartner fest, dass der in den betreffenden Anlagen erzeugte Grünstrom vor Ort produziert, eingespeist, aber nicht zum Kunden geliefert wird. Stattdessen bezieht der Käufer eine vereinbarte Menge des Stroms über den klassischen Einkauf wie etwa den Großhandelsmarkt. Der Käufer erwirbt vom Erzeuger zusätzlich in der Regel grüne Herkunftsnachweise des über den PPA erzeugten Stroms. Synthetische PPA dienen also im Prinzip nur dem Austausch der grünen Eigenschaft des Stroms. Das ermöglicht länderübergreifende PPA. Denn die physische Lieferung von beispielsweise Solarstrom aus einem spanischen Park an einen Verbraucher in Deutschland wäre technisch aufwändig und ökonomisch teuer.

Vertragsbausteine
PPA-Verträge beinhalten mehrere zentrale Bausteine für die Energie. Zunächst definieren sie die jeweiligen Erzeugungsanlagen, die den Strom produzieren. Ein Stromeinkauf über reinen Handel ist dabei nicht möglich. Außerdem enthalten die Verträge Preise und Laufzeiten. Standard-PPA für PV-Strom in Deutschland enthalten nach Auskunft des Energieunternehmens Enervis meistens einen Fixpreis. Die Laufzeiten betragen zwischen acht und zwölf Jahren. Dabei handelt es sich um Neuanlagen, die ohne Förderung auskommen. Außerdem sind die meisten Verträge nach dem Prinzip „pay-as-produced“ abgeschlossen. Das heißt, dass der Abnehmer den Strom so erhält, wie es dem Erzeuger am besten möglich ist. Verpflichtungen, bei einem Systemausfall oder bei Abregelungen Ersatz zu beschaffen, gibt es in der Regel nicht.
PPA Preise für Gewerbe und Industrie
Insbesondere bei größeren Green PPA für Gewerbe und Industrie sind die Preise flexibel gestaltet. So können diese über die Laufzeit an einen Inflationsindex gekoppelt sein. Außerdem gibt es Verträge mit Preiskorridoren, die Chancen und Risiken bei schwankenden Preisen abbilden. Dabei richtet sich der Korridor an einem Vergleichs-Marktpreisindex aus. Bis zu einem bestimmten Ober- und Unterwert folgt der im PPA vereinbarte Preis diesem Vergleichspreis. Die Chance für Verkäufer besteht darin, bei einem höheren Marktpreis mit dem PPA auch höhere Erlöse zu erzielen. Bei den Abnehmern ist es umgekehrt, sie profitieren von fallenden Marktpreisen. Solche Preisvereinbarungen sind meist komplex und werden deshalb vor allem von Großunternehmen abgeschlossen.
Auch das Redispatch im Stromnetz, also die Abregelung von Kapazitäten, kann eine Rolle spielen, denn ein solcher Eingriff kann die Sicherheit der Versorgung für den Kunden in Frage stellen. Deshalb können Regelungen zum Umgang mit der Kompensation, die der Erzeuger für die Abregelung erhält, Eingang in die Vertragsgestaltung finden.
PPA: PV ohne Förderung
Aktuell dominieren in Deutschland Neuanlagen den PPA-Markt. Das sind meist PV-Anlagen, die neu gebaut werden und ohne Förderung auskommen. Das PPA-Instrument kann dabei für die Finanzierung eine wichtige Rolle spielen. Denn gerade kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen oft nicht über die notwendigen Spielräume, um große Projekte zu finanzieren. Ein Abnahmevertrag für den Strom erleichtert die Gespräche der Projektentwickler mit den Banken.
Zukünftig könnten auch mehr und mehr Altanlagen für Power Purchase Agreements in Frage kommen, die aus dem EEG fallen. Derzeit sind das Windenergieanlagen, deren Strom gebündelt als PPA vermarktet wird. Die Laufzeiten dieser Verträge sind deutlich geringer als bei Neuanlagen und liegen oftmals bei nur einem Jahr. In Zukunft wird vor allem die große Photovoltaik ohne Förderung bei PPA eine Rolle spielen. Es existieren zudem auch erste Vermarktungsmodelle zur Bündelung kleinerer PV-Anlagen.
Neue Geschäftsmodelle
Mit dem Ende der EEG-Vergütung kommen immer mehr Altanlagen für eine PPA-Vermarktung in Frage. Auch für neue Kundengruppen, wie kleinere und mittlere Unternehmen sowie Haushaltskunden mit Standardlastprofilen, kann dieser Markt als Alternative zum klassischen Ökostromeinkauf interessant werden. Denn PPA bieten Strom aus ganz konkreten Anlagen. Dieser Markt ist noch am Anfang und bietet Chancen zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle.

PPA: Solarparks dominieren
Laut einer Analyse der Hamburg Commercial Bank (HCOB) schlossen Partner 2020 in Europa Unternehmens-Verträge in einer Größenordnung von 1,8 Gigawatt (GW) ab. Das war infolge der Coronakrise weniger als 2019 (2,5 GW) und 2018 (2,3 GW). Dafür lag aber erstmals die Photovoltaik im PPA-Markt unter den Technologien vorne. Bezogen auf die einzelnen Staaten gab es 2020 in Schweden, Norwegen, dem Vereinigten Königreich, Spanien und Finnland die meisten Abschlüsse.
EU unterstützt green PPA
Die EU-Kommission sieht PPA als wichtiges Instrument an, die Klimaschutzziele der Gemeinschaft zu erreichen. So dürfen die Nationalstaaten solche PPA nicht schlechter stellen als die Förderung. Die EU will dafür im Rahmen der novellierten Erneuerbaren-Energien-Direktive (RED II) den Einsatz von Herkunftsnachweisen (Guarantees of Origin) ausweiten.
Aktuelle Entwicklungen
Auch 2021 hat sich der Markt für regenerative Stromlieferverträge sehr dynamisch entwickelt. Die steigenden Strompreise an der Börse haben auch bei den bilateralen Stromabnahmeverträgen zu Preissteigerungen geführt. Entsprechende Indizes signalisierten für Ende 2021 Abschlüsse für kurzfristige Windenergie-PPA (Ü20-Anlagen) mit Preisen jenseits von 100 Euro je Megawattstunde (MWh). Abschlüsse für solare Neuanlagen erzielten dagegen geringere Erlöse von 50 bis 60 Euro je MWh.
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