EU-Kommission festigt Position des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Die Europäische Kommission hat am 10.Mai den Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien verabschiedet, der den Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip freie Hand bei der Wahl der Mittel lassen wird. Nur wenn die Mitgliedstaaten ihre Ausbauziele in fünf Jahren nicht erreichen, will die EU selbst eine europaweite Regelung vorschlagen. Für das seit dem 1.4.2000 […]

Die Europäische Kommission hat am 10.Mai den Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien verabschiedet, der den Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip freie Hand bei der Wahl der Mittel lassen wird. Nur wenn die Mitgliedstaaten ihre Ausbauziele in fünf Jahren nicht erreichen, will die EU selbst eine europaweite Regelung vorschlagen. Für das seit dem 1.4.2000 geltende EEG bedeutet dies, dass zumindest in absehbarer Zeit keine Einwände aus Brüssel zu erwarten sein werden.

Erste interne Entwürfe aus dem vergangenen Jahr hatten befürchten lassen, die Kommission könne sich gegen das frühere deutsche Stromeinspeisungsgesetz aussprechen und europaweit ein so genanntes Quotenmodell einführen. Im Vorfeld hatten die Koalitionsfraktionen, Bundesregierung und Verbände – unterstützt durch die deutsche Kommissarin Michaele Schreyer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und den energiepolitischen Sprecher der grünen Fraktion im Europaparlament, Claude Turmes – für die Qualitäten und Effektivität des neuen Einspeisungsgesetzes geworben.

Die EU-Kommission will den Anteil von Sonne, Wind, Biomasse und kleiner Wasserkraft an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 auf über 22 % erhöhen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Europäische Union ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgase erfüllen kann. Der grüne Energie-Experte Hans-Josef Fell hält die geplante Richtlinie für einen Meilenstein in der europäischen Energiepolitik, auch wenn im Detail noch manche Verbesserung des Richtlinienvorschlags nötig sei. Die Europäische Union mache deutlich, dass ihre Erklärungen zu erneuerbaren Energien nicht nur Lippenbekenntnisse seien, sondern dass erneuerbare Energien tatsächlich oberste Priorität in der Energiepolitik der Kommission genießen.

Bereits vor einigen Wochen hatte der Ausschuss für Umweltfragen des Europäischen Parlaments die Mindesteinspeiseregelung hinsichtlich ihrer Effektivität als wirksamstes Mittel zum Ausbau der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern bewertet. Diese solle verbindlich in allen Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen. Die Berechnung der Vergütung müsse auf der Basis der vermiedenen Folgekosten erfolgen. Zu einer optimalen Nutzung erneuerbarer Energieträger bzw. zu einer Beschleunigung der Marktdurchdringung, und um die geographischen Gegebenheiten bestmöglich nutzen zu können, müsse den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, höhere Tarife zu gewähren, damit die Ziele des Weißbuchs „Energie für die Zukunft“ erreicht werden könnten.

Quelle: Büro Hans-Josef Fell, MdB Bündnis 90/Die Grünen, 11.05.2000

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