Einspeisevergütung: Kärnten bezahlt DM 1,42 für PV-Strom

Am 1. Mai ist im österreichischen Bundesland Kärnten eine Verordnung in Kraft getreten, nach der Strom aus Photovoltaik-Anlagen mit 10 österreichischen Schilling, umgerechnet etwa 1 Mark 42, vergütet wird. Diese Regelung gibt dem deutschen EEG in der Europäischen Gemeinschaft weitere Rückendeckung, erklärte der Energieexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Josef Fell (MdB) in einer Pressemitteilung. […]

Am 1. Mai ist im österreichischen Bundesland Kärnten eine Verordnung in Kraft getreten, nach der Strom aus Photovoltaik-Anlagen mit 10 österreichischen Schilling, umgerechnet etwa 1 Mark 42, vergütet wird. Diese Regelung gibt dem deutschen EEG in der Europäischen Gemeinschaft weitere Rückendeckung, erklärte der Energieexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Josef Fell (MdB) in einer Pressemitteilung.

Zum deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der spanischen Einspeiseregelung sei nun eine weitere wegweisende Verordnung hinzugekommen, die erneuerbaren Energien in Europa zum Durchbruch verhelfen werde. Für Deutschland ist hierbei von besonderem Interesse, dass auch diese Verordnung nicht in Brüssel notifiziert (angezeigt) wurde. Auch ihr läge – wie dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem spanischen Einspeisegesetz – die zutreffende rechtliche Erwägung zugrunde, dass es sich bei Mindestpreisregelungen nicht um Beihilfen im Sinne des EG-Vertrags handle.

Die Vergütungssätze für die Windkraft liegen in Kärnten zwischen 11 und 19 Pfennigen. Für Biogasanlagen werden 12 bis 16 Pfennige, für Bio-Öle zwischen 22 und 38 Pfennige, und für sonstige Biomasse 16 bis 30 Pfennige bezahlt. Die Spannen beruhen auf der Unterscheidung nach der Größe der Anlagen, Tarifzeiten sowie Winter und Sommer.

Quelle: Büro Hans-Josef Fell, MdB Bündnis 90/Die Grünen, 22.05.2000.

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