100.000 Dächer: KfW wieder aktiv

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligt seit dem 29. 05. 2000 wieder Förderanträge für Solarstromanlagen. Die neuen Richtlinien des 100.000 Dächer-Programms sind am 27. Mai in Kraft getreten. Nun kann die KfW beginnen, den Antragsstau abzuarbeiten, der durch die Aussetzung des Programms entstanden war und zu einer großen Verunsicherung der Interessenten geführt hatte. Die neuen […]

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligt seit dem 29. 05. 2000 wieder Förderanträge für Solarstromanlagen. Die neuen Richtlinien des 100.000 Dächer-Programms sind am 27. Mai in Kraft getreten. Nun kann die KfW beginnen, den Antragsstau abzuarbeiten, der durch die Aussetzung des Programms entstanden war und zu einer großen Verunsicherung der Interessenten geführt hatte. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die Mittel für das Jahr 2004 vorgezogen werden, so dass voraussichtlich alle gestellten Anträge bewilligt werden.

Der Förderwert des Programms wurde reduziert; die vorliegenden Anträge erhalten eine Zinsverbilligung von 4,5 %. Das bedeutet, dass der auf zehn Jahre angelegte Kredit für derzeit 2% Zinsen vergeben wird. Die noch nicht bewilligten Anträge, die vor dem 1. April 2000 bei der KfW eingegangen sind, werden nach Auskunft der KfW wie neue Anträge behandelt; die alten Richtlinien sind mit der Neuauflage außer Kraft gesetzt.

Auf Weisung des Bundeswirtschaftsministerium hatte die KfW das Programm Mitte März auf Eis gelegt, nachdem mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein regelrechter Run auf Kredite zu den attraktiven Konditionen des Programms ausgelöst worden war. Zusätzlich zu den bereits bewilligten Anträgen für Anlagen mit einer Gesamtleistung von 32 MW waren nach den Stopp für das Programm weitere Anträge über rund 40 MW eingegangen – etwa 9.000 unbearbeitete Anträge stapelten sich bei der KfW.

Der Deutsche Fachverband Solarenergie (DFS) begrüßt in einer Pressemitteilung die neue Richtlinie, weil sie Klarheit schaffe. „Entscheidend ist, daß die Förderung kontinuierlich läuft, was durch die Vorziehung der Mittel aus den Folgejahren erreicht wurde. Damit ist unsere Hauptforderung erfüllt“, so Olaf Fleck, Vorsitzender des Branchenverbandes DFS. „Wir bedauern zwar den Wegfall des Restschulderlasses und des Nullzinssatzes, doch ist der Betrieb einer Solarstromanlage durch die Kombination mit der erhöhten Vergütung von 99 Pfennig pro kWh immer noch sehr attraktiv. Die Branche rechnet mit einem weiterhin starken Marktzuwachs.“

Quelle: Deutscher Fachverband Solarenergie (DFS), 31.05.2000

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