Energieagentur NRW: Photovoltaikanlagen rechnen sich
Die hauseigene Stromerzeugung lohnt sich! Zu diesem Schluss kamen die Experten der nordrhein-westfälischen Energieagentur, einer neutralen Einrichtung des Landes, die unabhängig und kostenlos rund um das Thema Energie berät. Die Agentur ermittelte, dass sich die Investition in eine als Beispiel gewählte 3-kW-Photovoltaikanlage zu den gegenwärtigen Bedingungen nach 14 Jahren amortisiert. 20 Jahre nach der Installation soll die Anlage einen Gewinn von 7.662 DM erwirtschaften.
Die Berechnungen gingen von einer Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von drei Kilowatt (kWp) und einer Investitionssumme von 36.000 DM aus. Die „REN-Breitenförderung“ des Landes Nordrhein-Westfalen – vergleichbare Programme gibt es auch in anderen Bundesländern – kann jedes Kilowatt installierter Leistung mit 2.500 DM bezuschussen, würde in diesem Fall also 7.500 DM für die Photovoltaikanlage zur Verfügung stellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt nach ihren neuen Vergabebedingungen ein Darlehen für 100 Prozent der Investitionssumme, das um 4,5 Prozent günstiger ist als das aktuelle Zinsniveau am Geldmarkt. Der Tilgungszeitraum für die halbjährlich zu zahlenden Raten erstreckt sich über zehn Jahre, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Die zinsbegünstigte Kreditsumme ist auf 13.500 DM pro Kilowatt installierter Leistung begrenzt. Im Falle der 3-kW-Anlage kann also maximal ein Darlehen von 40.500 DM aufgenommen werden. Bei der zu Grunde gelegten Investitionssumme von 36.000 DM sowie den 7.500 DM aus der REN-Breitenfoerderung des Landes wäre bei der jeweiligen Haus- oder Geschäftsbank des Investors ein zinsgünstiger Kredit der KfW über 28.500 DM zu beantragen.
Entscheidende Pluspunkte für die Finanzierung sehen die Fachleute der Agentur im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Seit dem 1. April dieses Jahres erhält der Betreiber einer Photovoltaikanlage, die in das öffentlichen Stromnetz einspeist, 99 Pfennige pro Kilowattstunde Solarstrom.“Zur Zeit herrschen sehr günstige Bedingungen für eine Investition in eine Solaranlage. Solarstrom aus Anlagen, die nach dem 31.12.2001 in Betrieb gehen, wird nach und nach geringer vergütet. Ausserdem senkt die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Summe des Darlehens ab 2001 um jährlich 5 Prozent“, sagt Thomas Saure, Solarexperte bei der Energieagentur NRW.
Die Kalkulationstabelle – sie kann unentgeltlich per E-Mail oder auf Papier angefordert werden – verrechnet die Tilgungsraten des Kredites sowie die anfallenden Kosten für Versicherung und Wartung mit dem zu erwartenden Stromertrag für einen Zeitraum von 20 Jahren. Damit Sie die Berechnungen auch mit eigenen Daten und Annahmen durchführen können, bieten der Solarserver und die Energieagentur NRW die Kalkulationstabellen kostenlos zum Download – an.
Wir haben für Sie die Kalkulationstabellen für Anlagen bis 5 kWh und ab 5 kWh für
MS-Excel als Zip-File bereitgestellt. Zum Download hier klicken.
Bitte beachten Sie: Die Arbeitsblätter wurden sehr sorgfältig erstellt und getestet, dennoch kann der Solarserver keine Gewähr für die Richtigkeit und die korrekte Funktion übernehmen. Die Angaben zur „REN-Breitenförderung“ gelten nur für NRW, auch die entsprechenden Förderprogramme der übrigen Bundesländer können hier eingearbeitet werden. Das Copyright für die Tabellen hat die Energieagentur NRW.
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