SFV: „Realistische Chance“ für die kostendeckende Vergütung von Solarstrom

Ökostrom kann stärker gefördert werden als bisher angenommen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Clausthaler Juristen Gunther Kühne. Der Experte für Energierecht hat nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL für den Solarenergie-Förderverein (SFV) in Aachen eine zweideutige Formulierung im „Erneuerbare-Energie-Gesetz“ (EEG) untersucht. Das Einspeisegesetz enthält Mindestvergütungssätze für erneuerbare Energien; für Solarstrom haben die Netzbetreiber […]

Ökostrom kann stärker gefördert werden als bisher angenommen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Clausthaler Juristen Gunther Kühne. Der Experte für Energierecht hat nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL für den Solarenergie-Förderverein (SFV) in Aachen eine zweideutige Formulierung im „Erneuerbare-Energie-Gesetz“ (EEG) untersucht.

Das Einspeisegesetz enthält Mindestvergütungssätze für erneuerbare Energien; für Solarstrom haben die Netzbetreiber beispielsweise 99 Pfennig pro Kilowattstunde zu bezahlen. Die Vergütungssätze könnten allerdings überschritten werden, so Kühnes Fazit, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb eines Solarkraftwerks anders nicht gewährleistet werden könne. In begründeten Fällen könnten nach Ansicht des renommierten Juristen zum Beispiel ökologisch engagierte Stadtwerke privaten Anbietern von Solarstrom einen höheren Preis für den eingespeisten Strom bezahlen und die zusätzlichen Kosten weitergeben. Laut Kühne müssten dann die überregionalen Netzbetreiber diese Kosten in voller Höhe übernehmen und würden diese dann per Umlage auf alle Stromkunden umwälzen. Damit, frohlockt SFV-Geschäftsführer Wolf von Fabeck, gäbe es eine „realistische Chance“ für eine kostendeckende Vergütung von Solarstrom, der noch bis zu 1,76 Mark pro Kilowattstunde koste.

Der SFV hält das Gutachten besonders in zwei Fällen für hilfreich:
Zum einen könnten viele Netzbetreiber, die sich bereits vor einigen Jahren vertraglich zur kostendeckenden Vergütung (KV) auf 20 Jahre verpflichtet hätten nun die anfallenden Kosten aus solchen Altanlagen-Verträgen auf den vorgelagerten Netzbetreiber- und damit auf alle Stromkunden in Deutschland – umwälzen.
Zum anderen erlaubt das EEG nach Kühne, dass Kommunalpolitiker und Stadtwerke auch Strom aus neuen Anlagen kostendeckend vergüten und die Verbraucher in ganz Deutschland sich an den Kosten zu beteiligen hätten. Dem Einwand, eine solche Umlage sei ungerecht, begegnet Wolf von Fabeck mit dem Argument, die Entlastung der Umwelt würde sich ja auch nicht auf diese eine Stadt beschränken. Eine Vorabmeldung ist auf dem Internetseiten des SPIEGEL nachzulesen: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/nf/0,1518,88903,00.html

Das Rechtsgutachten finden Sie auf der Homepage des SFV http://www.sfv.de und zwar unter „Rundmails“, „Rundmail vom 2.8.“.

Quellen: SPIEGEL Online, Solarenergie Förderverein (SFV), 16.08.2000.

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