Luxemburg: Kostenorientierte Einspeisevergütung und großzügige Solar-Förderung geplant

In Luxemburg sollen die privaten Produzenten von Solarstrom im kommenden Jahr eine Vergütung von rund 1,30 DM (0,66 €) pro Kilowattstunde erhalten. Sie soll für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert werden. Die Regelung wird für Anlagen mit einer Spitzenleistung von mindestens 1 Kilowatt (kWp) gelten. Das zuständige Umweltministerium geht davon aus, dass diese Neuerungen […]

In Luxemburg sollen die privaten Produzenten von Solarstrom im kommenden Jahr eine Vergütung von rund 1,30 DM (0,66 €) pro Kilowattstunde erhalten. Sie soll für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert werden. Die Regelung wird für Anlagen mit einer Spitzenleistung von mindestens 1 Kilowatt (kWp) gelten. Das zuständige Umweltministerium geht davon aus, dass diese Neuerungen vom Staatsrat juristisch abgesegnet werden und als „großherzogliches Reglement“ zum 1.1.2001 in Kraft treten können.

Bei privaten Investitionen in Photovoltaikanlagen will der Staat künftig 50% der anfallenden Kosten übernehmen. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf 9.779 DM (5.000 €) pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung (kWp). Die Gesamtleistung der Projekte darf 4 kWp nicht überschreiten. Für Mehrfamilienhäuser wird der Zuschuss mit der Zahl der verfügbaren Wohnungen multipliziert, wobei die Höchstsumme insgesamt 74.321 DM (38.000 €) beträgt.

Private thermische Solaranlagen ab einer Kollektor-Leistung von mindestens 350 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr sollen zu 40% bezuschusst werden. Hier kann sich der Förderungshöchstbetrag auf insgesamt 4.302 DM (2.200 €) belaufen. Anlagen zur Heizungsunterstützung, werden ebenfalls mit 40% bezuschusst, der Höchstbetrag liegt in diesem Falle bei 5.867 DM (3.000 €) Für Mehrfamilienhäuser wird das Maximum in jedem Fall auf 38.000 € angehoben.

Quelle: Mouvement Ecologique Luxemburg, Solarenergie Föderverein, Aachen, 13.10.2000

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