RWE modifizieren Einspeiseverträge für Solarstrom

RWE modifizieren Einspeiseverträge für Solarstrom Mehrere Betreiber von Solarkraftwerken im Versorgungsgebiet der RWE Energie AG, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning, können einen außergerichtlichen Erfolg verbuchen: Der größte deutsche Stromversorger wird seine bisherigen Einspeiseverträge modifizieren. Der Aachener Solarenergie-Förderverein (SFV) berichtet in seiner Rundmail, dass die von den Betreibern beanstandete Rückzahlungsklausel ersatzlos gestrichen werden soll. Die […]

RWE modifizieren Einspeiseverträge für Solarstrom Mehrere Betreiber von Solarkraftwerken im Versorgungsgebiet der RWE Energie AG, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning, können einen außergerichtlichen Erfolg verbuchen: Der größte deutsche Stromversorger wird seine bisherigen Einspeiseverträge modifizieren. Der Aachener Solarenergie-Förderverein (SFV) berichtet in seiner Rundmail, dass die von den Betreibern beanstandete Rückzahlungsklausel ersatzlos gestrichen werden soll. Die Einspeisevergütung von 99 Pfenningen pro Kilowattstunde wird bis zum 31.12.2020 festgeschrieben. Eine Kündigung durch die RWE Energie AG soll künftig nur noch aus „wichtigen Gründen“ möglich sein, was, so der SFV, bedeute, dass diese Gründe vom Kündigenden einleuchtend belegt werden müssen.

Eine Klageschrift war bereits aufgesetzt, als die RWE Energie AG anbot, die Vereinbarungen über die Einspeisung von Solarstrom auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) zu ändern. Der Widerstand gegen einen unzumutbaren Vertrag habe sich gelohnt, hält der Solarenergie-Förderverein fest. Der SFV sieht sogar Grund zur vorsichtigen Freude: Bei den Energieversorgungsunternehmen zeichne sich ein Umdenken ab. Der Verein rät allen Anlagenbetreibern, die in das Netz der RWE Energie AG einspeisen und die bereits einen Einspeisevertrag abgeschlossen haben, die RWE unter Hinweis auf die außergerichtliche Einigung um einen entsprechenden neuen Vertrag zu bitten. Betroffen seien auch viele weitere Besitzer von Photovoltaikanlagen, deren Netzbetreiber die Verträge der RWE übernommen haben. Auch bei diesen könnte sich ein Hinweis auf den geänderten RWE-Einspeisevertrag lohnen.

Quelle: SFV, 12.12.2000

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