20 Millionen für Sonnenenergie vom Kirchendach

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) verdoppelt die Mittel des Förderprogramms „Kirchengemeinden für die Sonnenenergie“. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Gemeinden (Informationsabende, Workshops, Faltblätter) werden zu 75 Prozent unterstützt; die Kosten für die Solaranlagen übernimmt die Stiftung maximal bis zur Hälfte. Der durchschnittliche Förderanteil, so die DBU, liegt derzeit bei 49 Prozent. Bislang hat die Umweltstiftung 3.500 Informationsmappen […]

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) verdoppelt die Mittel des Förderprogramms „Kirchengemeinden für die Sonnenenergie“. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Gemeinden (Informationsabende, Workshops, Faltblätter) werden zu 75 Prozent unterstützt; die Kosten für die Solaranlagen übernimmt die Stiftung maximal bis zur Hälfte. Der durchschnittliche Förderanteil, so die DBU, liegt derzeit bei 49 Prozent. Bislang hat die Umweltstiftung 3.500 Informationsmappen an interessierte Gemeinden versandt.

Die große Nachfrage veranlasste das Kuratorium der Stiftung, das bisherige Volumen der Kampagne um 10 Millionen Mark aufzustocken. Die Laufzeit des 20-Millionen-Mark-Programms bleibt auf Ende 2001 begrenzt. Nach noch nicht einmal einem Jahr sind bereits mehr als 20 Prozent der 366 geplanten Solardächer bewilligt. Bis Ende des Jahres 2001 rechnet die DBU mit über 700 Anträgen. „Wir kommen mit der Bearbeitung der Anträge, die tagtäglich auf uns einstürmen, fast nicht nach“, erklärt Fritz Brickwedde, Generalsekretär der Umweltstiftung. Momentan setze genau das ein, worauf die Initiatoren von Beginn an bauten: Der Multiplikatoreffekt. Viele Gemeinden erführen jetzt durch den Austausch mit anderen von dieser Förderungsmöglichkeit und forderten die Bewerbungsunterlagen an.

Die Fläche der förderungswürdigen Anlagen wurde bewusst auf 50 Quadratmeter pro Anlage begrenzt; der maximale Förderbetrag liegt bei 70.000 DM. Denn es sollen möglichst viele Gemeinden unterstützt werden. Weitere Mittel könnten mit Zuschüssen von Ländern, Kommunen und Landeskirchen sowie durch Spenden der Gemeindemitglieder und Eigenmittel der Kirchen erbracht werden. Neben den Fördergeldern zum Bau der Anlagen trägt die 99-Pfennig-Vergütung für eine Kilowattstunde auf dem Kirchendach produzierten Solarstrom dazu bei, die laufenden Kosten abzudecken. Seit dem 01.04.2000 verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Netzbetreiber, für aus Photovoltaik-Anlagen eingespeisten Strom mindestens 99 Pfg/kWh zu bezahlen.

Die Förderleitlinien und -bestimmungen sowie die Antragsformulare bietet die Stiftung auf ihren Internetseiten an: http://www.dbu.de/.

Quelle: DBU, 29.12.2000.

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