SFV: Einspeiseverträge der EnBW nicht akzeptabel

Der Solarenergie-Förderverein Aachen (SFV) rät, die Einspeiseverträge der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) nicht zu unterzeichnen. Die Vereinbarungen würden einige Passagen zum Nachteil der Betreiber netzgekoppelter PV-Anlagen aufweisen. Der Verein forderte die Besitzer der Solarkraftwerke in seiner Rundmail auf, der EnBW mitzuteilen, dass die Verträge nicht ohne vorherige Änderung entsprechend dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) unterzeichnet würden. […]

Der Solarenergie-Förderverein Aachen (SFV) rät, die Einspeiseverträge der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) nicht zu unterzeichnen. Die Vereinbarungen würden einige Passagen zum Nachteil der Betreiber netzgekoppelter PV-Anlagen aufweisen. Der Verein forderte die Besitzer der Solarkraftwerke in seiner Rundmail auf, der EnBW mitzuteilen, dass die Verträge nicht ohne vorherige Änderung entsprechend dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) unterzeichnet würden. Die Rechtsanwältin des Vereins versucht derzeit für die Betreiber zumutbare Einspeiseverträge mit der EnBW auszuhandeln und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Sollte diese nicht zu Stande kommen, würden 15 Betreiber ihren Forderungen notfalls auf gerichtlichem Wege Nachdruck verleihen.

Der Verein verlangt von der EnBW, dass die Vertragsdauer erst am 31.12.2020 enden soll. Für Anlagen, die im Jahr 2001 ans Netz gehen, soll die Laufzeit bis 31.12.2021 festgeschrieben werden. Eine Kündigung des Vertrags soll durch den Betreiber kurzfristig erfolgen können, durch die EnBW jedoch nur bei Angabe von „wichtigen Gründen“ möglich sein. Der Zusatz, dass die jeweils gültige Fassung“ des EEG für die Auslegung des Vertrages entscheidend ist, soll entfallen. Eine Anpassung der Vergütung bei eventuellen Gesetzesänderungen soll nicht erfolgen. Die Rückzahlung der Einspeisevergütung sei nur statthaft, wenn dies vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen sei.

Quelle SFV, 05.01.2001

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