SFV kritisiert veränderte Einspeiseverträge der RWE

Die RWE Net AG hat die Verträge über die Einspeisung von Solarstrom nochmals modifiziert; nach Ansicht des Solarenergie-Fördervereins Aachen (SFV) zum Nachteil der Betreiber von Photovoltaikanlagen.  In der aktuellen Fassung sieht die RWE Net AG als „wichtigen Kündigungsgrund“ die Aufhebung oder wesentliche Änderung der gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus Erzeugungsanlagen vor. Ferner entfällt […]

Die RWE Net AG hat die Verträge über die Einspeisung von Solarstrom nochmals modifiziert; nach Ansicht des Solarenergie-Fördervereins Aachen (SFV) zum Nachteil der Betreiber von Photovoltaikanlagen.  In der aktuellen Fassung sieht die RWE Net AG als „wichtigen Kündigungsgrund“ die Aufhebung oder wesentliche Änderung der gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus Erzeugungsanlagen vor. Ferner entfällt die Regelung, dass der Vertrag sich „automatisch“ um ein Jahr verlängert, wenn keine fristgemäße Kündigung durch einen der Vertragspartner vorliegt.

Mehrere Betreiber von Solarkraftwerken im Versorgungsgebiet der RWE Net AG, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning, hatten im Dezember 2000 außergerichtlichen Erfolg verbuchen können: Der größte deutsche Stromversorger korrigierte seine bisherigen Einspeiseverträge. Die von den Betreibern beanstandete Rückzahlungsklausel wurde gestrichen; die Einspeisevergütung von 99 Pfenningen pro Kilowattstunde entsprechend dem Paragraphen 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis zum 31.12.2020 festgeschrieben.

Der SFV präsentiert die Änderungen auf seinen Internet-Seiten unter www.sfv.de („Aktuelles“). Dort kann die neue mit der alten Fassung des Vertrags verglichen werden. Zudem kündigte der SFV in seinem E-Mail-Rundschreiben an, dass Frau Dr. Bönning den neuen Vertrag rechtlich prüfen werde.

26.02.2001   Quelle: SFV

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