Marktanreizprogramm: Neue Richtlinien für Solarthermie-Förderung
Die Bedingungen zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm des Bundes) haben sich am 31.03.2001 geändert. Künftig werden Solaranlagen bis zu einer Kollektorfläche von 200 Quadratmetern (Flachkollektoren) beziehungsweise 150 Quadratmetern (Vakuumröhrenkollektoren) bezuschusst. Je Quadratmeter installierter Kollektorfläche gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse von 250 DM (Flachkollektoren) beziehungsweise 325 DM (Röhrenkollektoren). Die bisherige Begrenzung auf 100 bzw.75 Quadratmeter entfällt. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 50.000 DM.
Die Änderungen des Marktanreizprogramms betreffen vor allem Energiesparmaßnahmen und Wärmepumpen. Für Wärmeschutzmaßnahmen (Dämmung von Dach und Außenwänden, Errichtung von Wärmerückgewinnungsanlagen) und Wärmepumpeanlagen entfallen künftig die Zuschüsse. Für die Modernisierung von Heizungsanlagen in Kombination mit einer Solaranlage wird nur noch ein zusätzlicher Festbetrag in Höhe von 500 DM bezahlt; die bisher praktizierte Verdopplung der Fördersätze pro installiertem Quadratmeter Kollektoren entfällt .Wird die Eigenheimzulage (Ökozulage) in Anspruch genommen, kann ein Datenabgleich zwischen dem BAFA und den Finanzämtern erfolgen.
Die Neufassung des Marktanreizprogramms ist Ergebnis der deutlich gestiegenen Zahl von Förderanträgen. Auch die im letzen Herbst erfolgte Aufstockung der Mittel von 200 auf 300 Millionen DM, hätte nach Auskunft der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) e.V. nicht ausgereicht um den Bedarf auf Grundlage der bisherigen Förderkonditionen zu decken. Die Solarunternehmer bewerten die Änderung der Richtlinie als „schmerzhaften Kompromiss“. Die Solarverbände seien nun gefordert, sich für eine Entkoppelung der Solarwärmeförderung vom Bundeshaushalt einzusetzen.
Das Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2003; Anträge können bis zum 15.10.2002 beim BAFA gestellt werden. Die aktuellen Konditionen des Marktanreizprogramms, spezielle Merkblätter sowie Antragsformulare im Internet unter: http://www.bawi.de/links_unten_aufgaben_1_5.html
04.04.2001 Quelle: BAFA, UVS