Biomasse-Verordnung: Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2001 dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf der Biomasse-Verordnung zugestimmt. „Die Biomasse-Verordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein für die von uns eingeleitete Energiewende. Mit ihr werden ein Investitionsstau in diesem Bereich von mehreren Milliarden DM aufgelöst, Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum geschaffen und klimaschonend Energie u.a. aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz und anderen Pflanzenabfällen sowie aus Gülle erzeugt,“ sagte der Minister in Berlin.
Die Verordnung geht auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom März vergangenen Jahres zurück. Sie regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung – voraussichtlich im Juni dieses Jahres – wird Strom aus Biomasse je nach installierter Leistung der Anlage mit 17 bis 20 Pfennig pro Kilowattstunde vergütet. Für das Inkrafttreten ist noch die Zustimmung des Bundestages erforderlich.
Der Bioenergie wird in der Bundesrepublik ein vergleichbar hohes Potenzial wie der Windkraft zugerechnet. Deutschland ist derzeit „Windkraftweltmeister“. Die Entwicklung der Biomasseverstromung liege allerdings im Verhältnis zur Windenergie rund zehn Jahre zurück. „Wir brauchen hier einen deutlichen Aufschwung – für den Aufbau einer zukunftsfähigen Energieversorgung und das Erreichen unseres Klimaschutzziels“, führte Bundesumweltminister Trittin aus. Experten halten es unter geeigneten Rahmenbedingungen für möglich, bis 2010 etwa 5 bis 10 Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich durch die Biomassenutzung einzusparen. Bioenergie ist sehr vielseitig: Mit einer großen Palette von Einsatzstoffen, die gegenwärtig – wie Holz – oftmals noch aufwändig entsorgt werden, können künftig Strom, Wärme oder beides in Kombination (Kraft-Wärme-Kopplung) gewonnen werden.
Der vollständige Text der Biomasse-Verordnung ist im Internet abzurufen unter www.bmu.de.
14.05.2001 Quelle: BMU