Bundestag stimmt Biomasse-Verordnung zu

Die neue Biomasse-Verordnung kann noch im Juni 2001 in Kraft treten. Nachdem der Bundesrat die Verordnung bereits am 11. Mai verabschiedet hatte, hat am 1. Juni auch der Bundestag der von Umweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Biomasse-Verordnung zugestimmt.   Die „Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse“ – kurz Biomasseverordnung (BiomasseV) – regelt, welche Stoffe […]

Die neue Biomasse-Verordnung kann noch im Juni 2001 in Kraft treten. Nachdem der Bundesrat die Verordnung bereits am 11. Mai verabschiedet hatte, hat am 1. Juni auch der Bundestag der von Umweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Biomasse-Verordnung zugestimmt.   Die „Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse“ – kurz Biomasseverordnung (BiomasseV) – regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung einzuhalten sind. Grundlage der Verordnung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000, das durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März 2001 auch mit Blick auf das EU-Recht bestätigt worden ist.

Minister Trittin erklärte in Berlin: „Die Biomasse-Verordnung gibt Investoren den bislang fehlenden Rahmen, damit diese vielversprechende Branche der erneuerbaren Energien aufblühen kann. Für Strom aus Biomasse erhalten die Betreiber dieser Anlagen 17 bis 20 Pf pro kWh, abhängig von der Grösse der Anlage. Diese Regelung ist ein weiterer wichtiger Baustein der von uns eingeleiteten Energiewende. Mit ihr dürften Investitionen von mehreren Milliarden DM angeregt werden. Arbeitsplätze vor allem im landwirtschaftlichen Bereich und im Maschinenbau werden geschaffen, wenn zukünftig aus Holz, Bioabfällen, Gülle und anderen Stoffen pflanzlicher und tierischer Herkunft klimaschonend Energie gewonnen wird“.

Der Bioenergie sollen in der Bundesrepublik vergleichbare Entwicklungschancen wie der Windkraft eröffnet werden. Bioenergie bietet eine äußerst vielseitige Palette: Die vielfältigen Einsatzstoffe erlauben eine differenzierte Technikentwicklung – von Verbrennungs- bis Vergärungsanlagen, von Dampfturbinen, Gasturbinen und Verbrennungsmotoren bis zu innovativen Verfahren wie Brennstoffzellen und Stirlingmotoren. Aus Biomasse kann Strom oder Wärme gewonnen werden – oder auch beides in Kraft-Wärme-Kopplung. In der Biomasse ist umgewandelte Solarenergie gespeichert; sie eignet sich deshalb auch besonders zur Stromversorgung in der Grundlast.

Der vollständige Text der Biomasse-Verordnung ist im Internet unter http://www.bmu.de abrufbar.

02.06.2001   Quelle: BMU

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