Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 15. August den Entwurf für ein neues Gesetz zur Modernisierung und zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beschlossen. Die neue gesetzliche Regelung soll finanzielle Anreize zur Erhaltung und Modernisierung bestehender Anlagen und den Zubau kleiner Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen-Anlagen geben.   Die Betreiber sollen bis zum Jahr 2010 Zuschlagszahlungen in einer voraussichtlichen Höhe von […]

Das Bundeskabinett hat am 15. August den Entwurf für ein neues Gesetz zur Modernisierung und zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beschlossen. Die neue gesetzliche Regelung soll finanzielle Anreize zur Erhaltung und Modernisierung bestehender Anlagen und den Zubau kleiner Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen-Anlagen geben.   Die Betreiber sollen bis zum Jahr 2010 Zuschlagszahlungen in einer voraussichtlichen Höhe von insgesamt rund 8,7 Milliarden Mark erhalten. Betreiber von Brennstoffzellenanlagen erhalten ab Inbetriebnahme einen Zuschlag von 5 Euro-Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Die Gesetzesvorlage wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der sich am 27. September damit befassen wird. Geplant ist, das neue Gesetz zum 2. Januar 2002 in Kraft treten zu lassen.
Durch die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung sollen die Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2010 um jährlich bis zu 23 Millionen Tonnen gesenkt werden. „Wir erfüllen mit diesem Gesetzentwurf unsere gemeinsame Zusage, das Selbstverpflichtungskonzept der Wirtschaft zu flankieren“ betonte Wirtschatsminister Dr. Werner Müller, der sich mit Umweltminister Trittin auf diesen Entwurf einigen konnte.

16.08.2001   Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi); der komplette Gesetzentwurf ist unter http://www.bmwi.de abrufbar.

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