Einspeisevertrag: Unterschrift des Anlagenbetreibers nicht zwingend erforderlich

Vor dem Landgericht Gießen wurde ein Vergleich geschlossen, dass der Betreiber eines Solarstrom-Kraftwerks den Einspeisevertrag, den der Netzbetreiber ihm vorgelegt hatte, nicht unterschreiben müsse.   In dem vorliegenden Fall hatten die Oberhessischen Versorgungsbetriebe (OVAG) mit Sitz in Friedberg einem Betreiber einer Photovoltaik-Anlage einen Vertrag vorgelegt, den dieser nicht unterschreiben müsse. Die OVAG sei dennoch verpflichtet, […]

Vor dem Landgericht Gießen wurde ein Vergleich geschlossen, dass der Betreiber eines Solarstrom-Kraftwerks den Einspeisevertrag, den der Netzbetreiber ihm vorgelegt hatte, nicht unterschreiben müsse.   In dem vorliegenden Fall hatten die Oberhessischen Versorgungsbetriebe (OVAG) mit Sitz in Friedberg einem Betreiber einer Photovoltaik-Anlage einen Vertrag vorgelegt, den dieser nicht unterschreiben müsse. Die OVAG sei dennoch verpflichtet, den ihr angebotenen Strom aus der PV-Anlage abzunehmen und zu vergüten. Der Solarenergie-Förderverein Aachen (SfV) rät allen Betreibern von PV-Anlagen, keinen Einspeisevertrag zu unterschreiben, der ihnen Nachteile bringe und den SFV zu informieren, falls der Netzbetreiber eine PV-Anlage ohne Vertragsunterschrift nicht ans Netz lasse.

22.08.2001   Quelle: SFV

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