Leitfaden präsentiert Instrumente des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz

Der Handel mit Emissionsrechten und andere marktwirtschaftliche Mechanismen im Klimaschutz sind Gegenstand einer Broschüre, die vom Fraunhofer Institut für Systemtechnik in Karlsruhe und der Energie Baden-Württemberg AG erarbeitet wurde. Die im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg erstellte Veröffentlichung mit dem Titel „Flexible Instrumente im Klimaschutz“ erläutert die Funktionsweise sowie die Nutzung der […]

Der Handel mit Emissionsrechten und andere marktwirtschaftliche Mechanismen im Klimaschutz sind Gegenstand einer Broschüre, die vom Fraunhofer Institut für Systemtechnik in Karlsruhe und der Energie Baden-Württemberg AG erarbeitet wurde. Die im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg erstellte Veröffentlichung mit dem Titel „Flexible Instrumente im Klimaschutz“ erläutert die Funktionsweise sowie die Nutzung der drei anpassungsfähigen Mechanismen des Kyoto-Protokolls.  Bei „Joint Implementation“ und „Clean Development Mechanism“ beteiligt sich ein Land oder Unternehmen an der Finanzierung eines emissionssparenden Projekts in einem anderen Land, die eingesparte Menge an Treibhausgasen wird ihm gutgeschrieben. Beim Handel mit Emissionen können Länder, die weniger Emissionen verursachen als festgelegt, die restlichen Emissionskontingente in Form von Zertifikaten verkaufen. Ab 2005 soll dieser Handel auch zwischen Unternehmen möglich sein.

Verschiedene Länder und Unternehmen haben den Emissionshandel bereits erprobt. Das Land Baden-Württemberg will Ende des Jahres in Kooperation mit einzelnen Unternehmen ein Planspiel durchführen, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Mit dem Leitfaden werde den Unternehmen frühzeitig die Chance gegeben, sich auf die neuen ökonomischen Abläufe im Klimaschutz vorzubereiten, erläuterte Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller: „Wer sich um die Spielregeln für den Emissionsrechtehandel erst während der Einführungsphase kümmert, wird mit gut vorbereiteten Konzernen und Betrieben nicht mithalten können“, warnte Müller.

Der Leitfaden ist im Internet unter www.isi.fhg.de abrufbar und kann als kostenlose CD-ROM schriftlich angefordert werden unter folgender Adresse: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Postfach 10 34 39, 70029 Stuttgart, E-Mail: mailto:poststelle@uvm.bwl.de

11.09.2001   Quelle: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg

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