Netzeinspeisung: Problemfälle an EEG-Clearingstelle und DGS melden

Bei der Sitzung der Clearingstelle für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien am 11.12.2001 hat Herr Dr. Jung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) dazu aufgerufen, dem BMWi Beispielfälle zu senden. Die Beiträge zu den aktuellen Diskussionspunkten sollten rechtzeitig zur nächsten Sitzung am 26.2.2002 vorliegen.   Die in dem Gremium vertretene Deutsche Gesellschaft […]

Bei der Sitzung der Clearingstelle für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien am 11.12.2001 hat Herr Dr. Jung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) dazu aufgerufen, dem BMWi Beispielfälle zu senden. Die Beiträge zu den aktuellen Diskussionspunkten sollten rechtzeitig zur nächsten Sitzung am 26.2.2002 vorliegen.   Die in dem Gremium vertretene Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) erbittet eine Kopie der Schreiben, um bei ihrer Arbeit in der Clearingstelle darauf bezug nehmen zu können.

Zum Streitpunkt „Messen und Verrechnen“ setzt sich die Clearingstelle mit den Fragen auseinander, welche Messeinrichtungen (insbesondere Leistungsmessung) verlangt werden, ab welcher Einspeise-Leistung dies erfolgt und welche Kosten damit verbunden sind. Der Themenkomplex „Netzausbaupflicht bzw. wirtschaftliche Zumutbarkeit des Netzausbaus“ umfasst Fragen zur Netzverstärkung und den damit verbundenen Kosten. Hierzu sollten alle zur Klärung des Sachverhaltes erforderlichen Informationen gesammelt werden (Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Anlagenleistung, Anschluss-Situation etc.).

Außerdem können dem BMWi auch andere Probleme der Anlagenbetreiber bei der Umsetzung des EEG zugesandt werden, insbesondere zu technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen des Netzanschlusses, einschließlich in diesem Zusammenhang auftretender juristischer Fragen. Hier können die Einsender anregen, dass ihr Fall von der Clearingstelle erörtert werden soll. Dies könne, so das BMWI, jedoch nur bei exemplarischen Fällen geschehen, die sich auf die Mehrzahl der Anlagenbetreiber übertragen lassen. Darüber hinaus bietet das BMWi ein Einzelfallclearing an unter folgender Adresse:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
z. Hd. Dr. Andreas Jung
Geschäftszeichen: III A-345100/2
11019 Berlin
Fax: 030/20147363

04.01.2002   Quelle: DGS

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