Stromversorgung: Verbraucherverband kritisiert Bundeswirtschaftsministerium

Der Bund der Energieverbraucher e.V. bemängelt eine Reihe von Privilegien, die den örtlichen Stromversorgern mit dem Erlass einer Novelle der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBElT) eingeräumt werden sollen. Nach Auskunft des Verbraucherverbandes plant das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), die AVBElT noch in diesem Frühjahr neu zu fassen.   Der Verordnungsentwurf vom 02.11.2001 […]

Der Bund der Energieverbraucher e.V. bemängelt eine Reihe von Privilegien, die den örtlichen Stromversorgern mit dem Erlass einer Novelle der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBElT) eingeräumt werden sollen. Nach Auskunft des Verbraucherverbandes plant das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), die AVBElT noch in diesem Frühjahr neu zu fassen.   Der Verordnungsentwurf vom 02.11.2001 sehe unter anderem vor, dass der Stromversorger seine Preise ändern könne, ohne dies den Kunden etwa durch einen Brief mitteilen zu müssen; die öffentliche Bekanntmachung würde genügen, beispielsweise als Zeitungsnotiz. Weiter kritisiert der Bund der Energieverbraucher das in der geplanten Verordnung vorgesehene Recht der Stromversorgungsunternehmen zum Betreten der Wohnung des Kunden, das unabhängig von dessen Einverständnis wahrgenommen werden könnte.

Die Verordnung würde dem lokalen Stromversorger eine Reihe von Vorrechten einräumen, die Kunden- und Bürgerrechte beschneiden, warnt der Verbraucherverband. Eine Novellierung der AVBElT müsse jedoch die bisher gültige Verordnung „entrümpeln“ und nicht mehr zeitgemäße Regelungen streichen. Da die Verordnung vom Bundeswirtschaftsministerium ohne Zustimmung des Bundestages erlassen werden kann, sei eine baldige, breite und öffentliche Diskussion dieser Verordnung besonders wichtig.

Im Detail erlaube der Entwurf den Stromversorgern beispielsweise, säumigen Zahlern den Strom 14 Tage nach einer Mahnung „abzudrehen“, die Hausanlage jedes Kunden nach Gutdünken technisch prüfen zu lassen und den Strom bei Mängeln abzustellen sowie erforderlichenfalls die Grundstücke ihrer Kunden zum Bau von Leitungen und Transformatoren zu nutzen. Entsprechend dem Entwurf der Verordnung müssten alle Installateure vom Stromversorger zugelassen werden und könnten dadurch zum Abschluss von Vereinbarungen mit dem Stromversorger gezwungen werden, auf die weder Kunden noch Aufsichtsbehörden Einfluss haben. Mit dem Recht, Strafen gegen Kunden zu verhängen, wenn diese unrechtmäßig Strom entnehmen, erhalte der Stromversorger quasi hoheitliche Befugnisse, mahnt der Bund der Energieverbraucher. Der Verbraucherverband stimmt seine detaillierte kritische Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums derzeit mit anderen Umwelt- und Verbraucherverbänden ab. Eine vergleichende Darstellung der AVBElT vom Juni 1979 und des Entwurfs vom November 2002 bietet der Bund der Energieverbraucher im Internet zum Herunterladen an:
http://www.energienetz.de

09.01.2002   Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V.

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