Strommarkt: Bundeskartellamt contra überhöhte Netzentgelte

Die Initiative Pro Wettbewerb („Yello Strom“, „best energy“ und „LichtBlick“) begrüßt das Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen zehn große Regionalversorger und Stadtwerke in ganz Deutschland wegen überhöhter Netznutzungsentgelte.  In einer Pressemitteilung erklärten die in der Initiative vertretenen neuen Stromanbieter: „Das Bundeskartellamt sagt der Schutzzoll-Politik vieler Netzbetreiber den Kampf an, indem nun endlich förmliche Missbrauchs-Verfahren gegen zehn […]

Die Initiative Pro Wettbewerb („Yello Strom“, „best energy“ und „LichtBlick“) begrüßt das Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen zehn große Regionalversorger und Stadtwerke in ganz Deutschland wegen überhöhter Netznutzungsentgelte.  In einer Pressemitteilung erklärten die in der Initiative vertretenen neuen Stromanbieter: „Das Bundeskartellamt sagt der Schutzzoll-Politik vieler Netzbetreiber den Kampf an, indem nun endlich förmliche Missbrauchs-Verfahren gegen zehn Netzbetreiber eingeleitet sind. Damit beginnen die Hüter des Wettbewerbs, das Recht aller Stromkunden auf möglichst günstige Preise zu schützen. Das Bundeskartellamt hatte 22 länderübergreifende Versorger ins Visier genommen, bei fast der Hälfte hat sich nun der Verdacht erhärtet, dass durch überhöhte Netznutzungsentgelte neue Stromanbieter vom Markt gedrängt werden sollen. Die Initiative betrachtet die jetzt eingeleiteten Verfahren als längst überfälligen, ersten Schritt in die richtige Richtung.“

Auch in vier Landeskartellbehörden sind nach Auskunft von „Pro Wettbewerb“ Verfahren gegen rund 150 Netzbetreiber wegen überteuerter Netzentgelte anhängig. Es sei damit zu rechnen, dass in Kürze zahlreiche förmliche Verfahren auf Bundesländer-Ebene folgen. Die Initiative erwartet, dass auch die anderen Landeskartellbehörden sich der Wettbewerbsbehinderungen im Strommarkt annehmen und entsprechende Schritte einleiten. „Yello Strom“, „best energy“ und „LichtBlick“ teilten mit, sie würden parallel zu den kartellrechtlichen Verfahren bereits zivilrechtlich gegen eine Reihe von Netzbetreibern vorgehen und zu viel gezahlte Entgelte zurückfordern.

04.02.2002   Quelle: LichtBlick GmbH

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