Atomausstiegsgesetz: Bundesrat schloss Beratungen ab

Nach dem Bundestag hat am 1. Februar 2002 auch der Bundesrat den Entwurf zur Novellierung des Atomgesetzes abschließend beraten. Damit sei der Weg für das In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes frei, berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung.  Die von der CDU regierten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen scheiterten mit ihrem Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit der […]

Nach dem Bundestag hat am 1. Februar 2002 auch der Bundesrat den Entwurf zur Novellierung des Atomgesetzes abschließend beraten. Damit sei der Weg für das In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes frei, berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung.  Die von der CDU regierten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen scheiterten mit ihrem Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Mit der Novelle wird die im Sommer des vergangenen Jahres unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen zum Ausstieg aus der Atomenergie rechtlich abgesichert. Zu den Kernpunkten der Novelle gehört das Verbot des Neubaus kommerzieller Atomkraftwerke und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden AKW auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme. Erstmals wird die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke gesetzlich festgeschrieben.

Das neue Atomausstiegsgesetz, das an die Stelle des Atomförderungsgesetzes von 1959 tritt, war bereits im Dezember vom Bundestag beschlossen worden. Vorausgegangen war eine Anhörung der beteiligten Verbände und der Bundesländer, die zu zahlreichen Detailänderungen und Ergänzungen in dem Entwurf führten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin betonte, dass die mit der Atomenergie verbundenen Risiken allenfalls noch für eine begrenzte Dauer hinnehmbar seien. Deshalb werde die bisher unbefristete Laufzeit der AKW mit dem neuen Atomgesetz begrenzt.

Der Ausstieg aus der Atomenergie sei auch der beste Weg, Sicherheit zu schaffen, erklärte Trittin vor dem Hintergrund der Anschläge vom 11. September: „Kein anderes Land steigt aus der Atomenergie so schnell aus wie wir. Während woanders die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf 60 Jahre ausgedehnt werden sollen, betragen die durchschnittlichen Laufzeiten der deutschen AKW von heute an noch 12 Jahre.“ Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung hatte das Unternehmen EON angekündigt, das AKW Stade vor Ablauf der Betriebsgenehmigung 2003 vom Netz zu nehmen.

Zu der Ankündigung des Kanzlerkandidaten der Union, Edmund Stoiber (CSU), den Atomausstieg rückgängig machen zu wollen, sagte Trittin: „Das generelle Risiko der Atomkraftnutzung bliebe auf unbestimmte Zeit bestehen, wenn die Begrenzung der Restlaufzeit wieder entfallen würde. Die Nutzung der Atomkraft ist mit Risiken verbunden, deren Folgen im Falle eines Unfalls unabsehbar sind.“ Der Bundesumweltminister wies darauf hin, dass mit einem „Wiedereinstieg“ in die Atomenergie auch das Ende der Energiewende verbunden sei: „Die Energiewende wird zeigen, dass eine große Industrienation ohne Atomstrom prosperieren kann — insbesondere, wenn sie ihre Spitzenstellung beim Klimaschutz ausbauen will.“ Erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz, Energieeinsparung und der Atomausstieg seien die Ecksteine einer verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Energiepolitik, betonte Trittin.

05.02.2002   Quelle: BMU

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