Kreditanstalt für Wiederaufbau: Garantie des Bundes bestätigt

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird auch in Zukunft über Anstaltslast und Garantie des Bundes verfügen. Darauf einigten sich das Bundesfinanzministerium (BMF) und die EU-Kommission am Freitag, 01.03.2002 in Brüssel.  Die grundsätzliche Einigung zwischen EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, BMF-Staatssekretär Caio Koch-Weser und KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich enthält zudem die Anerkennung der inländischen KfW-Fördertätigkeit in Bereichen wie […]

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird auch in Zukunft über Anstaltslast und Garantie des Bundes verfügen. Darauf einigten sich das Bundesfinanzministerium (BMF) und die EU-Kommission am Freitag, 01.03.2002 in Brüssel.  Die grundsätzliche Einigung zwischen EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, BMF-Staatssekretär Caio Koch-Weser und KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich enthält zudem die Anerkennung der inländischen KfW-Fördertätigkeit in Bereichen wie Mittelstand, Wohnungswirtschaft, Umwelt- und Infrastrukturvorhaben sowie Entwicklungszusammenarbeit. Teile der Export- und Projektfinanzierung wird die KfW künftig in ein neu zu gründendes Tochterunternehmen ausgliedern.

„Damit haben wir nach nur knapp sechs Monaten konstruktiver Verhandlung ein Ergebnis erreicht, das die KfW in der ganzen Breite ihrer Aufgaben als Förderbank langfristig sichert“, sagte KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich. Durch den in der Einigung festgelegten Fortbestand der staatlichen Haftungsinstitute werde sich am Kapitalmarktauftritt der KfW nichts ändern; die hohe Qualität der KfW als international anerkannter Emittent bleibe bestehen. Die EU-Kommission habe die Position von Bund und KfW bestätigt: Als Ausgleich für die der KfW übertragenen Förderaufgaben wird die Bank auch künftig über Anstaltslast und Garantie des Bundes verfügen.

Die Fördertätigkeiten der KfW sind von der EU-Kommission ebenfalls umfassend anerkannt worden. Die Kommission fordert jedoch eine Präzisierung des Förderauftrags. Im KfW-Gesetz werden deshalb Präzisierungen mit dem Ziel größerer Transparenz vorgenommen. Die KfW will die Gesetzesänderung zügig vorbereiten.

06.03.2002   Quelle: KfW

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