Stiftung Warentest: Online-Hilfen zur Baufinanzierung

Für die Suche nach der richtigen Finanzierung des Hause oder der Eigentumswohnung bietet die Stiftung Warentest ein umfangreiches Special im Internet.  Das nach Einschätzung der Stiftung wichtigste finanzielle Projekt im Leben erfordert Geduld und Geschick. Denn zum einen wollen Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften kräftig mitverdienen. Zum anderen offerieren sie den Kunden sehr oft verwirrende […]

Für die Suche nach der richtigen Finanzierung des Hause oder der Eigentumswohnung bietet die Stiftung Warentest ein umfangreiches Special im Internet.  Das nach Einschätzung der Stiftung wichtigste finanzielle Projekt im Leben erfordert Geduld und Geschick. Denn zum einen wollen Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften kräftig mitverdienen. Zum anderen offerieren sie den Kunden sehr oft verwirrende Finanzierungsvarianten. Die Infos der Stiftung Warentest über Förderprogramme, Bausparen, Hypothekendarlehen und Anschlussfinanzierung helfen hier weiter. Ein Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe von Ablaufleistung bis Zwischenfinanzierung. Ein Excelrechner, der aus dem Netz heruntergeladen werden kann, erlaubt die Berechnung von Hypothekendarlehen nach Maß.

Darüber hinaus bietet die Stiftung Warentest eine umfangreiche Übersicht zu den Förderprogrammen von Bund und Ländern, die mit günstigen Krediten und der Eigenheimzulage helfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Umweltbewusste Bauherren können eine Ökozulage für die Nutzung neuer Techniken (Wärmepumpen, Solaranlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung) oder einen staatlichen Zuschuss zum Niedrigenergiehaus erhalten.

Der Einbau der Solaranlage muss mit dem Beginn der Nutzung (spätestens Ende 2002) abgeschlossen sein. Der Bau der Wohnung muss spätestens Ende 2002 fertiggestellt sein. Der Kauf einer Wohnung muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung getätigt sein, spätestens Ende 2002. Für Neubauten gilt, dass der Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt beziehungsweise die Bauanzeige erstattet sein muss. Ansonsten gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV), welche für Neubauten den Passivhaus-Standard zur Regel macht.

21.03.2002   Quelle: Stiftung Warentest

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