Marktanreizprogramm: Neue Förderrichtlinien gelten ab 23. März

Am Samstag, den 23. März 2002, treten die neuen Richtlinien für das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) in Kraft. Die Förderkonditionen bei Solarkollektoren und Biomasseanlagen wurden verbessert.  Der Zuschuss für Kollektoren beträgt künftig 92 € / m2 Kollektorfläche. Der Zuschuss bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt (kW) […]

Am Samstag, den 23. März 2002, treten die neuen Richtlinien für das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) in Kraft. Die Förderkonditionen bei Solarkollektoren und Biomasseanlagen wurden verbessert.  Der Zuschuss für Kollektoren beträgt künftig 92 € / m2 Kollektorfläche. Der Zuschuss bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt (kW) Wärmeleistung (beispielsweise Holzpellet-Heizkessel) wird 55 € / kW Nennwärmeleistung betragen; Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % werden mit mindestens 1.500 Euro bezuschusst. Anträge für solarthermische Anlagen und Biomasse-Anlagen bis 100 kW können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Für die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Hausbanken zu beantragenden Förderdarlehen (Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse über 100 kW Wärmeleistung) beträgt der Teilschulderlass künftig 55 € / kW Nennwärmeleistung; höchstens jedoch 250.000 € je Einzelanlage. Bei Biogasanlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 70 kW wird wieder ein Teilschulderlass von 15.000 € je Anlage gewährt.

Mit der veränderten Richtlinie und unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seien die Weichen gestellt für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Die neuen Förderrichtlinien kommen für Anträge zur Anwendung, die ab dem Tag nach ihrem Inkrafttreten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen.

Die Richtlinie für das Marktanreizpgramm als PDF-Datei (32 KB) finden Sie unter download/marktanreizprogramm.pdf

22.03.2002   Quelle: BMWi

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