Deutschland ratifiziert Kyoto-Protokoll

Am 26.04. 2002 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zugestimmt. Damit stehe der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen nichts mehr im Wege, meldet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung.  Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten hatten sich darauf verständigt, dies gemeinsam bis spätestens zum 1. Juni 2002 zu tun. Bundesumweltminister Jürgen […]

Am 26.04. 2002 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zugestimmt. Damit stehe der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen nichts mehr im Wege, meldet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung.  Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten hatten sich darauf verständigt, dies gemeinsam bis spätestens zum 1. Juni 2002 zu tun. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte den parteiübergreifenden Konsens. „Das Kyoto-Protokoll ist eine historische Vereinbarung. Mit seiner Ratifizierung werden wir der globalen Verantwortung gerecht, die uns und alle anderen Industriestaaten zum Handeln verpflichtet“, sagte der Bundesumweltminister. Das Kyoto-Protokoll legt erstmals international verbindliche absolute Obergrenzen für die Emission von Treibhausgasen fest.

Die Bundesrepublik leistet mit der Ratifizierung ihren Beitrag zu dem internationalen Ziel, das Kyoto-Protokoll bis zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im September diesen Jahres in Kraft zu setzen. Um dies zu erreichen, muss das Protokoll von mindestens 55 Staaten ratifiziert werden, die ihrerseits mindestens 55 Prozent der Treibhausgasemissionen der Industrieländer im Jahre 1990 auf sich vereinigen müssen. „Das internationale Ziel, dies bis zum Weltgipfel für Nachhaltigkeit in Johannesburg zu erreichen, ist sehr ehrgeizig“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin und appellierte nochmals an Japan, Kanada und Russland, so rechtzeitig zu ratifizieren, dass das Ziel nicht gefährdet wird.

Das Kyoto-Protokoll tritt 90 Tage nach der Hinterlegung der letzten für das Inkrafttreten erforderlichen Urkunde in Kraft. Bisher haben bereits insgesamt 53 Staaten das Protokoll ratifiziert, darunter zwei Staaten, die sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu konkreten Emissionsbegrenzungen verpflichtet haben.

26.04.2002   Quelle: BMU

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