Wirtschaftsministerium: Kosten der Ökostrom-Förderung gleichmäßig verteilt

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat zu Äußerungen des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der Unions-Fraktion Matthias Wissmann Stellung genommen: „Nicht nur in der Energiepolitik schießt die Union daneben. Dies zeigt ihre völlig überzogene Kritik an der gegenwärtigen Förderung der erneuerbaren Energien.  Seit 1991 wird die Erzeugung regenerativen Stroms durch gesetzlich garantierte Einspeisevergütungen gefördert. Die mit […]

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat zu Äußerungen des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der Unions-Fraktion Matthias Wissmann Stellung genommen: „Nicht nur in der Energiepolitik schießt die Union daneben. Dies zeigt ihre völlig überzogene Kritik an der gegenwärtigen Förderung der erneuerbaren Energien.  Seit 1991 wird die Erzeugung regenerativen Stroms durch gesetzlich garantierte Einspeisevergütungen gefördert. Die mit dem Stromeinspeisungsgesetz eingeführte Förderung hat die Koalition durch das am 01. April 2000 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ganz erheblich verbessert, und zwar mit großem Erfolg.“

Mit dem EEG sei es gelungen, die sich aus der Förderung für die Stromverbraucher ergebenden Kosten fair und gleichmäßig auf alle Schultern zu verteilen. Wenn Herr Wissmann geltend mache, die Stromkunden könnten sich die Fortsetzung der bisherigen Politik nicht leisten, übersehe er, dass die Koalition eine regelmäßige Überprüfung der EEG-Förderung zugesagt habe, gerade um die Kosten der Förderung auch künftig in einem vertretbaren Rahmen zu halten, insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Mit dem kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten ersten Erfahrungsbericht über die EEG-Förderung seit Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2000 habe die Koalition diese Zusage eingelöst, erklärte der Minister. Der Erfahrungsbericht mit seiner umfassenden Analyse der Markt- und Kostenentwicklung bei den über das EEG geförderten Energietechniken werde Grundlage für eine Novellierung des EEG in der nächsten Legislaturperiode sein. Bei der Anpassung des Gesetzes gehe es darum, die EEG-Förderung so fortzuentwickeln, dass weitere technische und wirtschaftliche Optimierungen bei der Stromerzeugung aus regenerativen Energieträgern stimuliert werden. Insgesamt werde sich die Weiterentwicklung der EEG-Förderung an der Zielsetzung ausrichten müssen, mittel- bis langfristig die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien zu erreichen. Denn nur dann, wenn sich erneuerbare Energien ohne staatliche Unterstützung auf dem Markt behaupten, könnten sie auf Dauer eine tragende Rolle im Energiebinnenmarkt spielen.

26.07.2002   Quelle: BMWi

Beliebte Artikel

Schließen