BMWi: Wechsel des Stromlieferanten weiter erleichtert
Auch private Haushalte und andere Kleinverbraucher können jetzt ihren Stromlieferanten innerhalb eines Monats wechseln, berichtet das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Auf Initiative der „Task Force Netzzugang“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hätten sich die Verbände der Netzbetreiber, des Stromhandels und der Verbraucher auf die hierfür erforderlichen Voraussetzungen verständigt. Gleichzeitig hat das BMWi sein Bürgertelefon zum Stromanbieterwechsel eingestellt, meldet das „strom magazin“. Task-Force-Chef Schultz begründete die Einstellung mit dem Hinweis, das Informationsbedürfnis und die Beschwerden seien zurückgegangen.
Wird ein Strom-Lieferverhältnis zum Monatsletzten gekündigt, können innerhalb eines Monats alle für den Wechsel erforderlichen Aktivitäten durchgeführt werden, damit der neue Lieferant seine Lieferung am nächsten Monatsersten aufnehmen kann, teilt der BMWi mit. Voraussetzung hierfür sei lediglich, dass Netzbetreiber und Lieferanten bestimmte Arbeitsschritte einhalten und ihren Geschäftsverkehr in elektronischer Form auf Basis einheitlicher Datenformate unter Beachtung bestimmter Mindestanforderungen an die Datenqualität abwickeln.
Die Task Force empfiehlt gemeinsam mit den Verbänden allen Beteiligten, die gefundenen Lösungen in der Praxis anzuwenden. Der Wortlaut der Empfehlung (PDF; 12 KB) kann herunterladen werden unter http://www.bmwi.de/Homepage/download/energie/Fristen1.pdf
08.08.2002 Quelle: BMWI; www.strom-magazin.de