Obrigheim-Vertrag rechtskräftig: AKW geht spätestens 2005 vom Netz

Der zwischen dem Bundesumweltministerium (BMU)und den Betreibern des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) ausgehandelte Vertrag zur Abschaltung des AKW ist von beiden Seiten unterschrieben und damit rechtskräftig geworden, berichtet das BMU in einer Pressemitteilung. Der öffentlich-rechtliche Vertrag lege fest, dass die Zustimmung der Bundesregierung zur Übertragung von 5,5 Terawattstunden (Twh) vom Block 1 des Atomkraftwerks Philippsburg auf […]

Der zwischen dem Bundesumweltministerium (BMU)und den Betreibern des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) ausgehandelte Vertrag zur Abschaltung des AKW ist von beiden Seiten unterschrieben und damit rechtskräftig geworden, berichtet das BMU in einer Pressemitteilung. Der öffentlich-rechtliche Vertrag lege fest, dass die Zustimmung der Bundesregierung zur Übertragung von 5,5 Terawattstunden (Twh) vom Block 1 des Atomkraftwerks Philippsburg auf das KWO am 15. November 2005 unwirksam wird.

Um Rechtsstreitigkeiten und daraus folgende Unsicherheiten auszuschließen, hatten sich EnBW und BMU Ende des vergangenen Jahres darauf verständigt, die am 14. Oktober 2002 getroffene politische Einigung zur Strommengenübertragung von Philippsburg nach Obrigheim nicht in einem förmlichen Genehmigungsbescheid, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. „Für die betroffenen Unternehmen, die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit schafft dieser Vertrag Rechtssicherheit. Damit steht unwiderruflich fest, dass Obrigheim in der laufenden Wahlperiode abgeschaltet wird“, sagte Rainer Baake, Staatsekretär im Bundesumweltministerium.

Der Vertrag legt fest, dass über die genehmigten Elektrizitätsmengen von 5,5 TWh hinaus keine weiteren Strommengen auf das KWO übertragen werden dürfen. Das Bundesumweltministerium sichert zu, das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für die Stilllegung des KWO im Rahmen seiner Zuständigkeit und des geltenden Rechts zu fördern.

08.01.2003   Quelle: BMU

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