BMWA: EEG-Härtefallklausel für energieintensive Betriebe kommt

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Georg Wilhelm Adamowitsch, unterstreicht in einer Pressemitteilung, dass für die Bundesregierung die zügige Einführung einer Härtefallklausel für energieintensive Betriebe im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unverzichtbar sei.  „Eine Härtefallregelung wird im Rahmen einer gesetzlichen Regelung kommen“ sagte Adamowitsch anlässlich einer Großveranstaltung der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) […]

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Georg Wilhelm Adamowitsch, unterstreicht in einer Pressemitteilung, dass für die Bundesregierung die zügige Einführung einer Härtefallklausel für energieintensive Betriebe im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unverzichtbar sei.  „Eine Härtefallregelung wird im Rahmen einer gesetzlichen Regelung kommen“ sagte Adamowitsch anlässlich einer Großveranstaltung der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und der IG Metall in Essen mit rund 4.000 Beschäftigten der deutschen Aluminium-, Zink-, und Kupferhütten.

Das EEG leiste einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland. Es habe den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich vorangebracht. Die EEG-Förderung dürfe aber nicht dazu führen, dass stromintensive Industriezweige (wie etwa die Aluminium-, Zink-, Kupferhütten) in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt würden und damit Tausende Arbeitsplätze gefährdet seien. Im Interesse der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sei dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten infolge der EEG-Förderung für diese Branchen verkraftbar bleiben, so Adamowitsch. Der Staatssekretär bekräftigte vor den Arbeitnehmern die Forderung von Bundesminister Wolfgang Clement, die Härtefallklausel jetzt auch kurzfristig in das EEG aufzunehmen.

11.03.2003   Quelle: BMWA

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