Industrie und Handelskammern: Unternehmen mit Emissions-Handelsrechten belohnen

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) fordert von der Bundesregierung eine großzügige Ausgabe von Emissionshandelsrechten. Ein Großteil der bisher in Deutschland erreichten Senkung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) gehe auf das Konto der Wirtschaft. Dies müsse die Regierung anerkennen, so der DIHK in einer Pressemitteilung.  Der Nationale Allokationsplan, der die Verteilung der Handelsrechte bestimmt, solle […]

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) fordert von der Bundesregierung eine großzügige Ausgabe von Emissionshandelsrechten. Ein Großteil der bisher in Deutschland erreichten Senkung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) gehe auf das Konto der Wirtschaft. Dies müsse die Regierung anerkennen, so der DIHK in einer Pressemitteilung.  Der Nationale Allokationsplan, der die Verteilung der Handelsrechte bestimmt, solle rasch vorgelegt werden, fordert die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern. Der neue Handel mit Emissionsrechten erlaube es Unternehmen, ihren Kohlendioxid-Ausstoß zum Beispiel durch eine Produktionsumstellung zu reduzieren und die Einparungen als Guthaben zu verkaufen. Der DIHK weist darauf hin, dass die Bundesregierung unter enormem Zeitdruck stehe: Wenn der Handel ab 2005 beginnen soll, müssten das Bundesumwelt- und Wirtschaftsministerium rasch ein Eckpunktepapier vorlegen, damit die Unternehmen sich rechtzeitig auf die Verteilung der Emissionshandelsberechtigungen und das System insgesamt einstellen können.

Spätestens Ende 2004 muss das Konzept der Bundesregierung zum Handel mit den CO2-Zertifikaten rechtlich fertig sein: 2005 beginnt die erste EU-weite Emissionshandelsperiode, die bis Ende 2007 dauern soll. In dieser Zeit haben Staat und Unternehmen EU-weit die Möglichkeit, mit Emissionsrechten zu handeln und Erfahrungen zu sammeln. Ab 2008 soll die erste internationale Handelsperiode beginnen, die im Kyoto-Protokoll festgelegt wurde. Sie wird 2012 enden. Nach Ansicht des DIHK können die deutschen Unternehmen in diesem Zeitraum als Verkäufer von Emissionshandelsrechten auftreten. Denn fast alle anderen EU- und Industrienationen seien sowohl bei der Reduzierungsverpflichtung wie auch bei der Umsetzung weit unter dem deutschen Ziel von 21 Prozent geblieben.

Mit dem Handel von Emissionsrechten betritt Deutschland nach Ansicht des DIHK Neuland im Umweltschutz. Die Unternehmen hätten in diesem Bereich die Freiheit zu entscheiden, wie sie das Ziel der CO2-Reduzierung umsetzen. Diese Freiheit dürfe aber nicht mit einem bürokratischen Kontrollapparat ad absurdum geführt werden, mahnt der Industrie und Handelskammertag. Der DIHK lehne deshalb eine neue Behörde zur Überwachung der Handelsberechtigungen ab. Sinnvoller sei es, die vorhandenen Organisationen zu nutzen. Der DIHK schlägt als Kontrollinstanz die Behörden zur Überwachung des Bundesimmisionsschutzgesetzes in den Ländern vor. Auf Bundesebene sei in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine Clearingstelle denkbar. Eine solche Regelung sei mit weniger Bürokratie und Aufwand für Staat und Unternehmen verbunden.

25.03.2003   Quelle: DIHK

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