EEG: Bundesregierung beschließt Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett am 9.4.2003 eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen.  Das berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden. Für die Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass […]

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett am 9.4.2003 eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen.  Das berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden. Für die Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt, so das BMU. Über die Anträge soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheiden.

Die neue Regelung soll bis zum 1.7. 2004 befristet werden. Eine endgültige Regelung ist mit der großen Novelle des EEG geplant. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf soll in jenen Fällen die EEG-Strommenge begrenzt werden können, in denen die Weitergabe der durch das EEG entstehenden Kosten maßgeblich zu einer unbeabsichtigten, dauerhaften Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führe. Die Begrenzung dürfe nur erfolgen, soweit ein Unternehmen unter anderem nachweist, dass sein Stromverbrauch in den letzten zwölf Kalendermonaten 100 Gigawattstunden überstiegen hat und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung 20 Prozent überschreitet.

„Mit der Gesetzesänderung zeigt die Bundesregierung, dass sie schnell auf vorhandene Wettbewerbsbeeinträchtigungen reagiert und bereit ist, Hilfe für diejenigen Unternehmen zu leisten, die am meisten betroffen sind“. Der Minister betonte, dass ein funktionierender Wettbewerb auf dem Strommarkt ausreichende Markt- und Preistransparenz voraussetze. Wesentliche Bedingung dafür sei ein diskriminierungsfreier und ungehinderter Netzzugang. Um dies zu gewährleisten, soll spätestens bis Mitte nächsten Jahres eine Wettbewerbsbehörde eingerichtet werden. Die Behörde soll insbesondere die Preisgestaltung der Netzbetreiber überprüfen. „Mehr Transparenz auf dem Strommarkt wird sich letztendlich positiv auf die Strompreise auswirken und somit den Verbrauchern zugute kommen“, kündigte Trittin an.

10.04.2003   Quelle: BMU

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