BMU: Biblis A bleibt abgeschaltet, bis alle Sicherheitsdefizite beseitigt sind

„Die Entscheidung der hessischen Atomaufsicht, vom Betreiber die Beantragung eines Genehmigungsverfahrens nach § 7 Atomgesetz zu verlangen und diesen Antrag nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass ein in Teilen ungenehmigter Zustand des Reaktors festgestellt wurde.“  Das erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin zu der […]

„Die Entscheidung der hessischen Atomaufsicht, vom Betreiber die Beantragung eines Genehmigungsverfahrens nach § 7 Atomgesetz zu verlangen und diesen Antrag nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass ein in Teilen ungenehmigter Zustand des Reaktors festgestellt wurde.“  Das erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin zu der Mitteilung der hessischen Atomaufsicht vom 25.04.2003, dass die vorhandenen Sumpfsiebe im Notkühlsystem des Atomreaktors Biblis A nicht der 1975 erteilten endgültigen Betriebsgenehmigung entsprechen.

Das Bundesumweltministerium will einem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zustimmen, wenn das Notkühlsystem der Betriebsgenehmigung entspricht. Die Ursachen und Verantwortlichkeiten müssten geklärt werden und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet sein, heißt es in einer BMU-Pressemitteilung. Außerdem müsse die Qualitätssicherung beim TÜV überprüft werden, dem noch im Mai 1999 bei einer Inspektion der Ansaugöffnungen die unzureichende Fläche nicht aufgefallen war.

Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktorkerns gewährleisten. Bei einer unzureichende Auslegung des Notkühlsystems besteht laut BMU die Gefahr, dass der Reaktor nicht genug gekühlt werde und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann. In der vergangenen Woche sei bekannt geworden, dass die zur Verfügung stehenden Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen nicht die erforderliche Fläche besitzen. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums müsse diese Fläche der Genehmigung entsprechend 7,3 m² groß sein.

Nach der „vorläufigen Sofortmeldung“ der hessischen Atomaufsicht an die Bundesaufsicht über Mängel beim Atomkraftwerk Biblis A vom 18. April 2003 habe das Bundesumweltministerium noch am selben Tag eine umfassende Untersuchung des Vorgangs verlangt und angekündigt, dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zuzustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt sind und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet sei. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktorsicherheitskommission (RSK) seien eingeschaltet worden, so das BMU in einer Pressemitteilung.

28.04.2003   Quelle: BMU

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